
Wir fördern Umschulungen und Qualifizierungen
Informationen für den Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin
Die betriebliche Einzelumschulung ist eine berufliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf in einem regulären Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungszeit ist dabei um 1/3 verkürzt, da es sich um den Bereich der Erwachsenenbildung handelt.
Die betriebliche Einzelumschulung ist sowohl in Vollzeit als auch Teilzeit in allen dualen Ausbildungsgängen, unabhängig vom Alter des Umschülers, möglich. Die Praxis wird im Betrieb vermittelt, die notwendige Theorie in der Berufsschule.
Ihre Vorteile
- Sicherstellung des Fachkräftenachwuchses
- Keine unbesetzte Ausbildungsstelle
- Lebenserfahrene Auszubildende
- Kürzere Ausbildungsdauer
- Einfache Integration in den Betrieb nach Abschluss der Ausbildung
- Finanzielle Entlastung durch geringere monatliche Vergütung
- Kostenübernahme für notwendige überbetriebliche Lehrgänge
- Erstattung von Prüfungsgebühren sowie Kosten von Prüfungsstücken
- Übernahme von Berufsschulgebühren, sofern eine kostenfreie Teilnahme nicht möglich ist
Umschulungsunterstützende Leistungen für den Arbeitgeber
- Bei Nachhilfebedarf können umschulungsbegleitende Hilfen von einem Bildungsträger übernommen werden
- Begleitung, Beratung und Unterstützung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitgeberbetreuung
Wir unterstützen die Qualifizierung Ihrer Mitarbeitenden
Digitalisierung und demographischer Wandel beschleunigen die Veränderungen am Arbeitsmarkt. Wenn Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die neuen Anforderungen Qualifizierungen benötigen, können wir Sie dabei unterstützen. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlen wir Ihnen für die Dauer der Weiterbildung einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen zudem die Lehrgangskosten ganz oder teilweise erstattet.
Bringen Sie Ihr Unternehmen und Ihre Beschäftigten mit unserer Unterstützung weiter.
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden können Geringqualifizierte (ohne Berufsabschluss) und qualifizierte sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Auszubildende, Praktikanten und geringfügig Beschäftigte können nicht gefördert werden. Mitarbeitende Ihres Unternehmens können gefördert werden wenn:
- mindestens eine dreijährige berufliche Tätigkeit nachgewiesen werden kann oder
- der Erwerb eines Berufsabschlusses länger als 4 Jahre zurück liegt und
- bisher noch keine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz stattgefunden und
Welche Voraussetzungen muss die Weiterbildung erfüllen?
Wir können Weiterbildungen für Ihre Mitarbeitenden bezuschussen wenn Sie folgenden Kriterien erfüllen:
- Die Weiterbildung umfasst mindestens 120 Unterrichtseinheiten
- Die Weiterbildung und der Anbieter (Bildungsträger) müssen für die Förderung zugelassen sein.
Im Kursnet der Bundesagentur können Sie entsprechende Weiterbildungen finden. Hier geht's zum Kursnet.
Wie hoch fallen die Zuschüsse für eine Weiterbildungsmaßnahme aus?
- Bei einer Betriebsgröße von von bis zu neuen Beschäftigten können bis zu 100% der Weiterbildungskosten übernommen werden.
- Bei einer Betriebsgröße von 10 bis 249 Beschäftigten können bis 50% der Weiterbildungskosten übernommen werden.
- Für Menschen mit Behinderung und lebensälteres Personal sind höhere Kostenübernahmen möglich.
- Bei einer Betriebsgröße von 250 bis 2499 Beschäftigten können bis zu 25% und ab einer Betriebsgröße von 2500 Beschäftigen bis zu 20% der Weiterbildungskosten
übernommen werden.
Wie hoch fallen die Lohnkostenzuschüsse aus?
- Bei einer Betriebsgröße von bis zu 9 Beschäftigten bis 75%
- Bei einer Betriebsgröße von 10 bis 249 Beschäftigten bis zu 50%
- Bei einer Betriebsgröße ab 250 Beschäftigten bis 25%
Erfolgt die Teilnahme an einer Weiterbildung mit dem Ziel einen Berufanbschluss zu erlangen, ist eine Förderung bis 100% möglich.
Für Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Ihre Vorteile
- Übernahme der Weiterbildungskosten: bis zu 100 %
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt: bis zu 75 %
- Berufsanschlussfähige Teilqualifizierungen zum Erwerb eines Berufsabschlusses in mehreren Modulen (jeweils ca. 3 - 6 Monate). Zwischen den einzelnen Modulen wird das Erlernte im Betrieb in die Praxis umgesetzt.
- Übernahme der Weiterbildungskosten: bis zu 100 %
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt: bis zu 100 %
Bitte kontaktieren Sie uns wenn Sie Fragen haben oder beraten werden möchten. Hier finden Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner.