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Für geflüchtete Menschen

Der Integration Point

Der Integration Point ist die erste Anlaufstelle, wenn Sie neu in Deutschland sind und das Asylverfahren bereits abgeschlossen haben. Wir unterstützen Sie, damit Sie schnell eine passende Arbeit finden, um in Deutschland gut leben und eine neue Existenz aufbauen zu können. Bis Sie einen neuen Job gefunden haben, erhalten Sie zur Überbrückung Bürgergeld. Damit ist Ihr Lebensunterhalt erst einmal sichergestellt und Sie müssen sich keine Sorgen machen, ohne Geld in Not zu geraten. Alle Ansprechpersonen im Integration Point sind darauf spezialisiert, Sie als Neuankommende zu beraten und Ihre Fragen zu beantworten. Über diese E-Mail Adresse können Sie gern Kontakt zu uns aufnehmen:jobcenter-rhein-sieg.IntegrationPointPQRjiiKapM9cZ502LKswnjobcenter-gede 

In der Beratung steht zunächst die Vermittlung in passende Sprachförderangebote im Vordergrund. Ziel ist, grundlegende Deutsch-Sprachkenntnisse zu erlangen (ca. B1 nach GER). Im Anschluss unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer passenden Arbeitsstelle. Schon gewusst? Sprachkurse können auch in Teilzeit neben einer Beschäftigung besucht werden. 

Darüber hinaus kümmern sich die Ansprechpersonen auch um folgende Themen:

  • Beratung zur Anerkennung von ausländischen Schul-, Studien- oder Arbeitszeugnissen 
  • Hilfe bei der Übersetzung der Dokumente
  • Einleiten nötiger Anpassungsqualifizierungen.
  • Beratung zu weiteren Unterstützungsangeboten in der Region (beispielsweise Migrationsberatungsdienste)

Für geflüchtete Personen, die gerade in Deutschland angekommen sind und/oder sich noch im Asylverfahren befinden, ist der Integration Point der Agentur für Arbeit (SGB III) zuständig. Bitte melden Sie sich bei Interesse direkt bei der Agentur für Arbeit. Am einfachsten schreiben Sie eine E-Mail an: Bonn.IPPQRjiiKapM9cZ502LKswnarbeitsagenturde. Damit wir etwas über Sie erfahren, füllen Sie bitte vorher dieses Mini-Arbeitspaket aus. Schicken Sie es einfach an die vorhin genannte E-Mail Adresse. 

Ukraine - Informationen zur Arbeitsaufnahme

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Themen:

  • Arbeit
  • Sprache 
  • Integration in die Gesellschaft

Sprache

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und Suche von geeigneten Sprachkursen. Das Ziel eines Integrationskurses ist das Sprachniveau B1.
Bei Erreichen von Sprachniveau B1 können Sie sich im Alltag schon gut ausdrücken und an Unterhaltungen mit anderen teilnehmen. Schon hier ist eine Arbeitsaufnahme möglich.
Wenn Sie schon arbeiten und Ihnen noch Vokabular fehlt, kann unter Umständen ein spezieller Berufssprachkurs weiterhelfen. 

Über folgende Links können Sie sich über Sprachkurse informieren:
Integrationskurse über das Bundesamt für Migration 
Berufsbezogene Sprachkurse

Die Prüfung und Ausstellung der notwendigen Papiere/ Unterlagen für die Anmeldung zu einem passenden Deutschkurs erfolgt über die Ansprechpartner*innen des Jobcenters.
Bitte sprechen Sie uns in jedem Fall an!

Anerkennungsberatung

Wenn Sie in der Ukraine einen Abschluss in Schule, Studium oder Beruf erreicht haben, sollten diese Abschlüsse auch in Deutschland anerkannt werden. Dadurch verbessern sich Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Wir helfen Ihnen, die richtigen Anlaufstellen zu finden, damit Ihre Fähigkeiten schnell anerkannt werden. Mögliche Kosten beispielsweise für Übersetzungen, Anpassungsqualifizierungen oder Prüfungen können unter Umständen vom Jobcenter gezahlt werden. Wichtig ist dafür, dass Sie Belege/Zeugnisse oder Unterlagen über Ihre Tätigkeiten zum Gespräch mitbringen.

Kinderbetreuung

Für Ihre Kinder muss zunächst der Schulbesuch oder die Betreuung geplant werden. Wenn Ihre Kinder im Schulalter sind, wenden Sie sich am besten an die Stadt/ den Ort, wo Sie aktuell wohnen. Wenn Ihre Kinder noch kleiner sind, gibt es die Möglichkeit der Kinderbetreuung in einer Kindertageseinrichtung (KiTa) oder bei einer Tagesmutter. Hierbei unterstützt Sie ebenfalls die Stadt oder die Gemeinde in der Sie wohnen (Jugendamt).

Für Arbeitgeber

Wenn Sie als Arbeitgeber in Deutschland Fragen zur Einstellung von Geflüchteten haben, wenden Sie sich gern an unsere Arbeitgeberbetreuung. Den Link auf die passende Unterseite finden Sie hier.  

Kontakt

Fragen können Sie uns gern per E-Mail stellen:

jobcenter-rhein-sieg.IntegrationPointPQRjiiKapM9cZ502LKswnjobcenter-gede 

Eine Bitte zum Abschluss: Zur Vorbereitung auf ein persönliches Gespräch füllen Sie bitte das „Mini Arbeitspaket Deutsch-Ukrainisch“ aus und senden es an obenstehende Email-Adresse. Hier können Sie das Mini-Arbeitspaket runterladen. 

Informationen und weiterführende Links

Aus der Ukraine geflüchtete Menschen können bis zu 90 Tage visumsfrei und ohne Registrierung einreisen. Es wird jedoch empfohlen, sich schnellstmöglich bei der zuständigen Ausländerbehörde zu melden und registrieren zu lassen.

Dort erhalten Sie einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG. Dieser wird für ein bis drei Jahre ausgestellt. Sie haben damit sofort einen Anspruch aus Asylbewerberleistungen (inklusive Krankenkassenleistungen). Wird mit der Registrierung auch die Fiktionsbescheinigung erteilt, entsteht sofort ein Anspruch auf Grundsicherung. Bitte stellen Sie in dem Fall sofort einen Antrag beim Jobcenter.

Zur Antragstellung Asylbeweberleistungen müssen Sie sich an die Stadt/Kommune wenden, in der sie sich aufhalten. Hier wird auch der Bedarf an Wohnraum gesteuert.  In einer akuten Notlage (keine Wohnung/kein Geld), melden Sie sich bitte direkt bei den Kommunen/Stadtverwaltungen.

Bitte stellen Sie nach der Registrierung trotzdem möglichst zeitnah einen Antrag auf Grundsicherung beim Jobcenter. Zwar besteht der Anspruch auf Grundsicherung erst ab dem Folgemonat nach Ausstellung der Fiktionsbescheinigung, so können wir jedoch eine schnelle Bearbeitung und einen möglichst nahtlosen Übergang von Asylbewerberleistungen zur Grundsicherung sicherstellen. Die notwendigen Unterlagen dazu finden sie hier.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesinnenministeriums

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-ukraine-artikel.html oder

auf den Seiten der Agentur für Arbeit Bonn oder

auch auf den Seiten des Rhein-Sieg-Kreises 

Sind sie bereits erkennungsdienstlich registriert und haben eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel, dann lesen sie bitte hier weiter.

 

Neuantrag Flüchtlinge

Wenn Sie durch die Ausländerbehörde als Flüchtling anerkannt sind, können Sie im Jobcenter Bürgergeld beantragen. Sobald Sie einen Nachweis als Flüchtling erhalten haben, stellen Sie bitte sofort einen Erstantrag. Wenn Sie nicht so gut Deutsch sprechen und/oder verstehen, bringen Sie eine Übersetzerin oder einen Übersetzer mit. 

Hier finden Sie weitere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die Sie unterstützen können. 

Mit dem Status Flüchtling haben Sie einen Anspruch auf Geld beim Jobcenter wenn:

  • Sie als asylberechtigt anerkannt worden sind.
  • die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist
  • nach § 25 V Aufenthaltsgesetz die Aussetzung der Abschiebung mindestens 18 Monate zurückliegen sollte

WICHTIG: Personen mit festgestellten Abschiebeverboten nach § 60 Abs. 5 und 7 Aufenthaltsgesetz haben erst nach Erhalt des Aufenthaltstitels durch die Ausländerbehörde (oder Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Ausländerbehörde) einen Leistungsanspruch beim Jobcenter. Bis zu diesem Zeitpunkt ist weiterhin das Sozialamt zuständiger Leistungsträger.

  • Für den Erstantrag auf Bürgergeld sollten Sie die Antragsunterlagen vollständig ausgefüllt und die erforderlichen Nachweise (Ausländerbehörde) vorliegen haben.
    Bei der Antragsabgabe müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
  • Bescheid des BAMF mit Begleitschreiben und Wohnsitzzuweisungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg (Aufenthaltsbestimmung)
  • Pass oder Identifikationspapier
  • Einstellungsbescheid vom Sozialamt
  • Benötigte Antragsunterlagen des Jobcenters je nach Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft 

Für die Ausstellung erforderlicher Nachweise ist unter Umständen auch die Vorsprache bei den folgenden Behörden und Stellen notwendig:

  • Ausländerbehörde: Beantragen Sie dort Ihren Aufenthaltstitel.
  • Sozialamt: Teilen Sie dort mit dem BAMF-Bescheid Ihre Anerkennung mit und lassen Sie sich einen Bescheid über die Einstellung der Asylbewerberleistungen aushändigen, da Sie ab dem Folgemonat nahtlos Leistungen durch das Jobcenter beziehen werden.
  • Geldinstitut/Bank: Sofern noch nicht geschehen, eröffnen Sie ein Bankkonto auf welches das Jobcenter die Geldleistungen überweisen kann.
  • Krankenversicherung: Es ist zwar bei Antragstellung eine Mitgliedsbescheinigung einer Krankenkasse nicht zwingend notwendig, jedoch sollten Sie im Vorfeld eine Krankenkasse auswählen bei welcher Sie das Jobcenter anmelden kann.
  • Haben Sie Kinder? Wenn ja, so beantragen Sie bei der Familienkasse Kindergeld. Informationen sowie die entsprechenden Anträge zum Kindergeld finden Sie hier. Zudem bringen Sie bitte bei schulpflichtigen Kindern die jeweiligen Schulbescheinigungen mit.
  • Nach Einreichen der Antragsunterlagen werden Sie zu einem persönlichen Gespräch in der Arbeitsvermittlung des Integration Points eingeladen. Die Zuständigkeit für die Betreuung im Jobcenter richtet sich nach dem Wohnort der Antragsteller. Die Beratung und Betreuung in der Arbeitsvermittlung des Integration Points findet rechtsrheinisch im Standort Troisdorf und linksrheinisch im Standort Bonn statt. 

Hier erhalten Sie weitere Informationen:

Kurzinformation (Deutsch) - Arbeitslosengeld II/Sozialgeld

Kurzinformation (Englisch) - Arbeitslosengeld II/Sozialgeld

Kurzinformation (Arabisch) - Arbeitslosengeld II/Sozialgeld

Grundsicherung - Einfach erklärt (Deutsch)

Grundsicherung - Einfach erklärt (Englisch)

Grundsicherung - Einfach erklärt (Arabisch)

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