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Informationen und weiterführende Links

Aus der Ukraine geflüchtete Menschen können bis zu 90 Tage visumsfrei und ohne Registrierung einreisen. Es wird jedoch empfohlen, sich schnellstmöglich bei der zuständigen Ausländerbehörde zu melden und registrieren zu lassen.

Dort erhalten Sie einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG. Dieser wird für ein bis drei Jahre ausgestellt. Sie haben damit sofort einen Anspruch aus Asylbewerberleistungen (inklusive Krankenkassenleistungen). Wird mit der Registrierung auch die Fiktionsbescheinigung erteilt, entsteht sofort ein Anspruch auf Grundsicherung. Bitte stellen Sie in dem Fall sofort einen Antrag beim Jobcenter.

Zur Antragstellung Asylbeweberleistungen müssen Sie sich an die Stadt/Kommune wenden, in der sie sich aufhalten. Hier wird auch der Bedarf an Wohnraum gesteuert.  In einer akuten Notlage (keine Wohnung/kein Geld), melden Sie sich bitte direkt bei den Kommunen/Stadtverwaltungen.

Bitte stellen Sie nach der Registrierung trotzdem möglichst zeitnah einen Antrag auf Grundsicherung beim Jobcenter. Zwar besteht der Anspruch auf Grundsicherung erst ab dem Folgemonat nach Ausstellung der Fiktionsbescheinigung, so können wir jedoch eine schnelle Bearbeitung und einen möglichst nahtlosen Übergang von Asylbewerberleistungen zur Grundsicherung sicherstellen. Die notwendigen Unterlagen dazu finden sie hier.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesinnenministeriums

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-ukraine-artikel.html oder

auf den Seiten der Agentur für Arbeit Bonn oder

auch auf den Seiten des Rhein-Sieg-Kreises 

Sind sie bereits erkennungsdienstlich registriert und haben eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel, dann lesen sie bitte hier weiter.

 

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