Informationen und weiterführende Links

Aus der Ukraine geflüchtete Menschen können bis zu 90 Tage visumsfrei und ohne Registrierung einreisen. Es wird jedoch empfohlen, sich schnellstmöglich bei der zuständigen Ausländerbehörde zu melden und registrieren zu lassen.
- ABH Troisdorf (nur für Troisdorf)
- ABH Rhein-Sieg-Kreis (alle anderen Kommunen und Städte im Rhein-Sieg-Kreis)
Dort erhalten Schutzsuchenden einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG. Dieser wird für ein bis drei Jahre ausgestellt. Die Schutzsuchenden haben damit sofort einen Anspruch aus Asylbewerberleistungen (inklusive Krankenkassenleistungen).
Zur Antragstellung Asylbeweberleistungen müssen sich die Schutzsuchende an die Stadt/Kommune wenden, in der sie sich aufhalten. Hier wird auch der Bedarf an Wohnraum gesteuert. In einer akuten Notlage (keine Wohnung/kein Geld), melden Sie sich bitte direkt bei den Kommunen/Stadtverwaltungen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesinnenministeriums
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-ukraine-artikel.html oder
auf den Seiten der Agentur für Arbeit Bonn oder
auch auf den Seiten des Rhein-Sieg-Kreises
Sind sie bereits erkennungsdienstlich registriert und haben eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel, dann lesen sie bitte hier weiter.