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Ukrainische Geflüchtete

Seit dem 01.06.2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die bereits eine Fiktions- oder Aufenthaltsbescheinigung haben, einen Anspruch auf Bürgergeld. Diese wird über die Jobcenter ausgezahlt.
Die weiteren Voraussetzungen können Sie dieser Seite entnehmen. Bitte stellen Sie einen Antrag, damit Sie Leistungen erhalten können. Dies geschieht nicht automatisch.

 

Kurzinformation (Ukrainisch) - Bürgergeld

Bürgergeld - Einfach erklärt (Ukrainisch)

Bürgergeld - Einfach erklärt (Russisch)

Voraussetzung für einen Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB II ist eine erkennungsdienstliche Registrierung und eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Sie möchten einen Antrag auf Bürgergeld stellen? 

Auf folgender Seite erhalten Sie Informationen zu den Möglichkeiten der Antragsstellung auf Bürgergeld.

Folgende Unterlagen werden zwingend benötigt:

  • Kopien aller Pässe
  • Kopien aller Aufenthaltstitel / Fiktionsbescheinigungen
  • Bestätigung einer Krankenkasse, dass sie dort Mitglied sind (das Jobcenter übernimmt die Kosten für Ihre gesetzliche Krankenkasse, hierfür müssen Sie eine Bestätigung der Krankenkasse bei uns einreichen)
  • Kontoverbindung (bitte eröffnen Sie ein deutsches Bankkonto)

Soweit vorhanden:

  • aktuelle Meldebescheinigung

Wenn Sie Unterkunftskosten geltend machen wollen, reichen Sie bitte zusätzlich ein:

  • Kopie (Unter-) Mietvertrag
  • Angabe der Anzahl aller in der Wohnung lebenden Personen

Sind Sie gerade erst eingereist und noch nicht erkennungsdienstlich registriert, dann lesen Sie die Hinweise bitte hier.

Wenn Sie bereits in der Ukraine Altersrente bezogen haben, dann wird die Grundsicherung über die Sozialämter Ihres jeweiligen Wohnortes ausgezahlt. Auch dafür ist ein Antrag beim jeweiligen Sozialamt nötig.

Sie können bei der Familienkasse West einen Antrag auf Kindergeld stellen. Für Ihre Kinder können Sie beim Jobcenter Anträge auf Bildung & Teilhabe stellen.

Sie können den Antrag postalisch unter jobcenter rhein-sieg Postfach 1145 in 53701 Siegburg oder per E-Mail bei Ihrer zuständigen Geschäftsstelle einreichen, sollten wir Rückfragen haben oder Unterlagen fehlen, melden wir uns bei Ihnen. 

Bitte reichen Sie Ihre Antragsunterlagen nur einmal auf einem Weg ein.

Bitte beachten Sie, dass Anträge die per einfacher E-Mail übersandt werden, auf dem elektronischen Postweg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt sind.

Wichtig: Sie müssen für uns postalisch erreichbar sein:

  • Bitte geben Sie bei ihrer Adresse mit c/o ihren Vermieter an oder
  • befestigen Sie ein Namensschild am Briefkasten

Um die Wartezeiten möglichst kurz zu halten bitte wir um Beachtung folgender Hinweise:

  • Bitte werfen Sie abzugebende Dokumente in den Briefkasten unter Angabe Ihrer BG- oder Kundennummer
  • Am Empfang können keine inhaltlichen Auskünfte erteilt werden
  • Sie können Ihr Anliegen gerne per Email bei der zuständigen Geschäftsstelle einreichen (bitte verwenden Sie keine kyrillischen Schriftzeichen). Nutzen Sie gerne auch jobcenter.digital. Für persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte einen Termin und bringen Sie bitte einen Übersetzer mit, wenn Sie sich nicht auf Deutsch verständigen können.
  • Nehmen Sie auch unsere Online-Termin-Vereinbarung in Anspruch.
  • Bei Fragen zu Dokumenten anderer Institutionen können wir keine verbindliche Auskunft geben. Wir empfehlen, sich an die zuständige Behörde zu wenden (z.B. Familienkasse, Rhein-Sieg-Kreis, Krankenkasse).
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