Informationen zum Ablauf
Wie erhalte ich einen Beratungstermin oder einen Termin zur Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II im Integration Point?
- Zwecks Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an unser Service-Center 02241 3978-0
- Bitte halten Sie bei Ihrem Anruf:
- Name, Vorname
- Anschrift, Geburtsdatum, Herkunftsland
bereit und geben Sie bitte zusätzlich an, ob Sie bereits als Flüchtling anerkannt worden sind. Sie erhalten dann kurfristig einen Termin telefonisch oder alternativ per E-Mail.
Bei Ihrem ersten Termin werden alle arbeitsvermittlerischen und leistungsrechtlichen Fragestellungen besprochen. Bitte planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein (ca. 2 Stunden). Die zuvor genannten Unterlagen bringen Sie bitte ausgefüllt mit. Dadurch verringern Sie Gesprächsdauer erheblich. Für einen schnelleren Verfahrensablauf wäre es hilfreich, wenn Sie beim ersten Termin eine sprachkundige Person begleitet. Teilen Sie uns bei Ihrem Anruf mit, sofern Ihnen das nicht möglich ist.
Grundsätzlich sind Vorsprachen montags von 14 bis 18 Uhr, dienstags, donnerstags und freitags von 8:30 bis 11:00 Uhr und nach Terminvereinbarung möglich.
GUT ZU WISSEN
Informationen für Flüchtlinge und Asylsuchende
Bitte klicken Sie auf die folgenden Themen für weitere Informationen:
Flyer zum Integration Point
Checkliste zum Neuantrag im Integration Point
Die Integration Points des jobcenter rhein-sieg
Anträge - Formulare - Flyer
Antragsformulare für den Bezug von SGB II Leistungen
mit vielen weiteren Informationen finden Sie hier
Zum Merkblatt SGB II geht es hier
Informationen zum Mobilpass erhalten Sie hier
Anträge und Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket
finden Sie hier
POSTALISCHE ERREICHBARKEIT
DES JOBCENTER RHEIN-SIEG
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jobcenter rhein-sieg
Postfach 1145
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