Was kann beantragt werden?
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler
- Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
- Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die
- noch keine 25 Jahre alt sind,
- eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Welche Kosten werden bei „eintägigen Schulausflügen und mehrtägigen
Klassenfahrten" übernommen?
Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung
besuchen, können die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für
eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden.
GUT ZU WISSEN
Informationen für Flüchtlinge und Asylsuchende
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Checkliste zum Neuantrag im Integration Point
Die Integration Points des jobcenter rhein-sieg
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