Angemessene Kosten der Unterkunft
Arbeitshilfe des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II (6. Auflage (Stand: 01.09.) mit den Erläuterungen des Rhein-Sieg Kreises Ausgabe 4 Stand 01.12.2013
Mit Urteil vom 16.05.2012 hat das Bundessozialgrericht entschieden, dass zur Festlegung der angemessenen Wohnfläche auf die Wohnraumgrößen für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau abzustellen ist. Somit sind die in den Wohnraumnutzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen festgesetzten Werte zu berücksichtigen. Die in der Arbeitshilfe genannten m² Werte werden ab sofort durch diese ersetzt. "
Die aktuellen Arbeitshilfen „ Kosten der Unterkunft und Heizung" finden Sie hier.
Das Merkblatt für die angemessenen Kosten für die Unterkunft finden Sie hier.
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