Regelsätze
Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne die auf die Heizung anfallenden Anteile), Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben. Ab dem 1. Januar 2019 werden folgende Regelsätze anerkannt:
Alleinstehende, Alleinerziehende und/oder mit einem Partner/Partnerin, der/die minderjährig ist |
424 Euro |
Zwei Volljährige in einer Bedarfsgemeinschaft |
382 Euro |
Volljährige unter 25 Jahre ohne eigenen Haushalt |
339 Euro |
Jungendliche von 14 - 17 Jahren |
322 Euro |
Kinder von 6 bis 13 Jahre |
302 Euro |
Kinder bis 6 Jahre |
245 Euro |
GUT ZU WISSEN
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