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Informationsfreiheitsgesetz

Als gemeinsame Einrichtung unterliegt das Jobcenter Rhein-Sieg dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes. Zur Erfüllung der Veröffentlichungspflichten gem. § 11 IFG werden nachfolgende Informationen
zur Verfügung gestellt:

  • Der Aktenplan SGB II der Bundesagentur für Arbeit und der gemeinsamen Einrichtungen (gE) SGB II ist hier abrufbar.
  • Das Organigramm des Jobcenter Rhein-Sieg ist hier abrufbar.
  • Die Vereinbarungen zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitssuchende können Sie hier einsehen.

Weisungen und Gesetze

Das Jobcenter Rhein-Sieg wendet bei der täglichen Arbeit die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) an, soweit sich diese auf das SGB II beziehen sowie die fachlichen Vorgaben des Rhein-Sieg-Kreises. 
Diese sind unter den jeweiligen Links erreichbar:

Wegweiser