Zum Hauptinhalt springenZum Hauptmenü springenZum Seitenmenü springenZum Seitenfuß springen

Die Schlichtungsstelle des jobcenter rhein-sieg

Bei Konflikten bei der Erstellung oder Fortführung des Kooperationsplans

Das Bürgergeld bringt ab dem 1. Juli 2023 weitere Änderungen. Der Kooperationsplan löst die Eingliederungsvereinbarung ab. Im Kooperationsplan wird aufgeschrieben, welches Ziel Sie zusammen mit Ihrer Vermittlungsfachkraft vereinbaren, um eine Arbeit aufnehmen zu können. Dabei legen Sie gemeinsam fest, wie das Jobcenter Sie dabei unterstützen kann. Der Kooperationsplan enthält keine rechtsverbindlichen Regelungen und kann daher auch keine Rechtsfolgen, wie beispielsweise eine Minderung des Geldes auslösen.

Aber nicht immer decken sich Ihre Wünsche und Erwartungen mit denen Ihrer Vermittlungsfachkraft. Manchmal hat man einfach das Gefühl, aneinander vorbei zu sprechen. In solch einer Situation steht Ihnen eine Schlichtungsstelle zur Verfügung. Die Schlichtungsperson ist unparteiisch und nicht weisungsgebunden, auch wenn sie im Jobcenter arbeitet. Die Aufgabe der Schlichtungsperson ist es, Sie und Ihre Vermittlungsfachkraft dabei zu unterstützen ein gemeinsames Ziel und einen gemeinsamen Weg zu finden, um einem Kooperationsplan zu vereinbaren. Gleiches gilt auch, wenn der Kooperationsplan fortgeschrieben werden soll.

Was passiert, wenn Sie die Schlichtungsstelle einschalten?

Die Schlichtungsperson wird prüfen, ob die Voraussetzungen für ein Schlichtungsverfahren vorliegen. Wenn ja, werden Sie und ihre Vermittlungsfachkraft von der Schlichtungsperson zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen. In dem Gespräch unterstützt die Schlichtungsperson Sie und Ihre Vermittlungsfachkraft dabei einen gemeinsamen Weg zu finden. Eventuell hat sie weitere Ideen um den Konflikt zu lösen. Wenn notwendig, gibt es einen zweiten Gesprächstermin.

Was müssen Sie tun, um die Schlichtungsstelle einzuschalten?
Füllen Sie einfach das Formular aus, lesen sich die Datenschutzhinweise durch und klicken auf senden.

Die Schlichtungsperson wird sich schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Mit einem * markierte Felder sind Pflichtfelder.

Was ist noch wichtig?

Die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren ist für Sie freiwillig!
Sie müssen nicht daran teilnehmen und Sie haben keine rechtlichen Nachteile, wenn Sie eine Teilnahme ablehnen. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Kooperationsplan nicht zustande kommt.

Allerdings:
Die Schlichtungsperson kann Sie nicht mehr unterstützen, wenn Sie bereits einen Kooperationsplan vereinbart haben und es danach zu Konflikten in der Umsetzung des Planes kommt. 

So erreichen Sie mich

Cornelia Stolz
E-Mail:
jobcenter-rhein-sieg.schlichtungsstellePQRjiiKapM9cZ502LKswnjobcenter-gede
Telefon:
02241 3978 580
Post:
Schlichtungsstelle jobcenter rhein-sieg
Rathausallee 10
53757 Sankt Augustin

 

 

 

Wegweiser