Dienstleistungseinkauf
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterbreitet den Jobcentern Angebote, um sie bei ihrer Aufgabenwahrnehmung zu unterstützen. Es ist die rechtswirksame Übertragung von Aufgaben und hoheitlichen Befugnissen der Jobcenter auf die BA zu gewährleisten. Gemäß der Beschlüsse der Trägerversammlung sind folgenden Dienst- und Serviceleistungen für operative Aufgaben gemäß § 44b Abs. 4 und 5 SGB II bei der Bundesagentur für Arbeit eingekauft:
Ziel:
- Zusammenführung von Berufsstarterinnen und Berufsstartern mit Arbeitgebern zur Begründung eines betrieblichen Ausbildungsverhältnisses, eines dualen Studiums oder auch in den praktischen Teil bundes- und landesrechtlich anerkannter schulischer Ausbildungsberufe – sowohl lokal als auch überregional.
- Bedarfsgerechte Unterstützung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) mit und ohne Behinderungen bei der Integration in Ausbildung / duales Studium.
- Bedarfsgerechte Unterstützung von Arbeitgebern bei der Besetzung offener Ausbildungsstellen.
- Hohe Qualität der Leistungserbringung aufgrund gesicherter prozessualer und fachlicher Standards in der Vermittlung in Ausbildung / duales Studium, Steigerung der Kundenzufriedenheit
- Kontinuierliche Betreuung der eLb an der ersten Schwelle grundsätzlich durch Beraterinnen oder Berater aus dem Bereich der Berufsberatung vor dem Erwerbsleben oder Beraterinnen und Berater Berufliche Rehabilitation und Teilhabe.
Die eLb sollen Verantwortung für sich übernehmen und befähigt werden, ihren Lebensunterhalt auf Basis einer qualifizierten Berufsausbildung aus eigenen Mitteln und Kräften, unabhängig von den Leistungen der Grundsicherung zu bestreiten.
Hierfür werden die eLb bei der Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines dualen Studiums unterstützt.
Grundlegende Aufgabenerledigung:
- Beratung im Kontext der Vermittlung in Ausbildung /duales Studium unter Berücksichtigung von Klischeefreiheit, Diversität und Inklusion durch die Beraterinnen und Berater aus dem Bereich der Berufsberatung vor dem Erwerbsleben sowie ggf. der Beruflichen Rehabilitation und Teilhabe
- Durchführung und Dokumentation eines Profiling mit Erhebung der vermittlungsrelevanten Stärken, gesundheitlicher Voraussetzungen und unter Berücksichtigung spezifischer kultureller Kompetenzen
- Feststellung von Ausbildungsreife, Berufseignung und Vermittelbarkeit
- Bei Bedarf: Vorbereitung und Abstimmung der Einschaltung der Fachdienste ÄD/BPS (z. B. zur Beurteilung von vermittlungsrelevanten Stärken und Schwächen oder zur Eignungsklärung) mit dem zuständigen JC und Auswertung der Ergebnisse mit der/dem eLb
- Erstellung und Besprechung des Veröffentlichungsstatus eines Stellengesuchs Typ Ausbildung / duales Studium für die mit der/dem eLb vereinbarten Berufswünsche
- Fallangemessene Einbeziehung des Suchassistenten und der Stellenempfehlung im IT[1]Fachverfahren VerBIS zur Verbesserung der Vermittlungschancen
- Bei Bedarf: Erstellung von Suchstrategien für den Typ Ausbildung / duales Studium, z. B. zur Erarbeitung von beruflichen Alternativen
- Bei Bedarf: Gemeinsame Entwicklung von Strategien zum Abbau von Vermittlungs[1]hemmnissen, z. B. Steigerung der Flexibilität durch mehr regionale Mobilität und/oder be[1]rufliche AlternativenErläuterung der Nutzungsmöglichkeiten des Portals der BA, ggf. Übergabe der Zugangsdaten
- Regelmäßige Prüfung der Vermittlungsmöglichkeiten, auch außerhalb von Beratungsge[1]sprächen oder Sprechzeiten sowie Übersendung der Vermittlungsvorschläge (VV) an die/den eLb
- Kontinuierliche Betreuung von Bewerberinnen und Bewerbern bei Teilnahme an Maß[1]nahmen (z. B. BvB, EQ, BaE, rehaspezifischer Angebote) im Rahmen des dezentralen Betreuungskonzeptes (gemäß Leitfaden Lebensbegleitende Berufsberatung)
- Anwendung der passenden Rechtsfolge bei Einladungen oder VV
- Bei Bedarf: Sichtung und Besprechung von Bewerbungsunterlagen der/des eLb
- Aushändigung oder Zusendung des schriftlichen Beratungsprotokolls an die/den eLb
- Regelmäßige Überprüfung und Nachhaltung der mit der/dem eLb vereinbarten Zielsetzungen, Berufswünsche, Suchstrategien und Aktivitäten
- Dokumentation der beratungs-, vermittlungs- und förderrelevanten Sachverhalte
- Regelmäßiger fallbezogener Informationsaustausch und Abstimmung mit dem JC, insbesondere bei Förder-/Unterstützungsbedarf oder bei fehlender Mitwirkung
- Netzwerkarbeit: Aufbau, Ausbau und Steuerung regionaler Netzwerke
- Begleitung des Prozesses durch kontinuierliche Fachaufsicht
Ausbildungsvermittlung (arbeitgeber-/stellenorientiert):
- Aktivitäten zur Akquise von Ausbildungsstellenangeboten
- Entgegennahme und Betreuung aller gemeldeten Ausbildungsstellenangebote; Erstellung eines aussagefähigen Ausbildungsstellenprofils gemäß Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
- Einschätzung der Besetzungschancen von Ausbildungsstellen und Entwicklung von Besetzungsstrategien (Ausrichtung auf den regionalen Ausbildungsmarkt und das vorhandene Bewerberpotenzial)
- Bedarfsorientierte Vorauswahlgespräche mit Ausbildungsuchenden
- Versenden von Stellenanzeigen durch den AG-S
- Unterbreitung von VV durch den AG-S
- Ergebnis-/Erfolgsüberprüfung und Nachbetrachtung unterbreiteter VV
- Weiterleitung oder Vermittlung von Arbeitgeber-Förderfragen an das JC zur Erhöhung der Integrationschancen von Ausbildungsuchenden
- Veranstaltungen und Netzwerkaktivitäten zur Unterstützung des Ausbildungs- und Arbeitsmarktausgleichs
Ziel:
- Wirtschaftlicher und qualitativ hochwertiger Einkauf von Arbeitsmarktdienstleistungen durch die Regionalen Einkaufszentren (REZ) unter Beachtung der bedarfsträgerspezifischen Anforderungen, vergaberechtskonformer Durchführung von Beschaffungsverfahren und bedarfs[1]trägerorientierter Vertragsabwicklung und -betreuung
Grundlegende Aufgabenerledigung:
Die folgende Aufzählung beschränkt sich auf die maßgeblichen Aufgaben, diese sind nicht in vollumfänglicher Detailtiefe aufgeführt.
- Beratung und Unterstützung bei Produktneuerungen/-änderungen
- Preisentwicklungen
- der Entwicklung regionaler Produkte
- geschäftspolitischen Entscheidungen durch Aufzeigen von Beschaffungslösungen sowie überregionalen Einkaufs- und Bündelungsmöglichkeiten
- Erstellung von Marktanalysen
- Befähigung der Mitarbeitenden zur Durchführung der fachlichen Wertung
- Beteiligung an der Produktentwicklung SGB II der Zentrale
- Vertragsabwicklung und Vertragsbetreuung, u.a.
- Vertragsprüfungen
- Bearbeitung wesentlicher Vertragsstörungen (Deeskalationskonzept)
- Vertragsbeendigungen (Aufhebungen, Kündigungen)
- Anlassbezogene Gespräche mit Auftragnehmern
- Klärung vertragsrechtlicher Fragen
- Begleitung von Umstrukturierungen und ggf. Insolvenzverfahren
- Betreuung der Geschäftsbeziehungen zu Dritten (Träger/Beauftragte) zur Überwachung der Qualitätsstandards im Rahmen der Maßnahmebetreuung
- Herstellung von Transparenz über die Bewertung der Lieferanten nach standardisierten Kriterien und sukzessive Einbeziehung von Bewertungsergebnissen in das Vergabeverfahren im Rahmen des Trägermanagements. Hierfür sind standardisierte Rückmeldungen des Jobcenters Rhein-Sieg zu Maßnahmedurchführung und Maßnahmeerfolg erforderlich.
Ziel:
- Entscheidungshilfe für Auftraggeberinnen/Auftraggeber; Unterstützung der Beratungs- und Vermittlungsarbeit des operativen Bereichs; sozialmedizinische Information und Beratung der Kundinnen/Kunden.
Grundlegende Aufgabenerledigung:
- Auswertung medizinischer Unterlagen
- Beiziehung medizinischer Unterlagen
- Erhebung der Krankheitsvorgeschichte und körperliche Untersuchung
- Veranlassung und Auswertung von Zusatzuntersuchungen und Zusatzbegutachtungen
- Schriftliche Abfassung der Produkte aus den unten aufgeführten modularen An[1]geboten
- Sozialmedizinische Beratung der Partner im operativen Bereich und der Kundinnen/Kunden
- Beteiligung an der Kundendifferenzierung, am Profiling und am Case-Management
- Beurteilen von Arbeitsplätzen unter medizinischen Gesichtspunkten
- Kooperation mit den Medizinischen Diensten anderer Sozialleistungsträgerinnen/-träger im Rahmen der sozialmedizinischen Beratung und Begutachtung von Kundinnen und Kunden
Ziel:
- Unterstützung der Beratungs- und Vermittlungsarbeit des operativen Bereichs sowie Wahrnehmung organisationsinterner Aufgaben.
Modulare Angebote noch in Prüfung
Ziel:
- Unterstützung der Beratungs- und Vermittlungsarbeit des operativen Bereichs. Sicherstellung der Einhaltung von technischen und arbeitswissenschaftlichen Kriterien unter Beach[1]tung von Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Kostenangemessenheit.
Grundlegende Aufgabenerledigung:
Die Beschreibung des operativen Angebotes deckt nachfolgende Schwerpunkte ab.
Arbeitgeberberatung und Beratung von Fachkräften der gE sowie für Menschen mit Handicap
- behindertengerechte Gestaltung von Arbeits-, Ausbildungsplätzen • angepasste Arbeitsabläufe
- barrierefreie Gestaltung von Gebäuden und Zuwegungen
- Mitwirkung bei der Überprüfung der räumlichen und technischen Ausstattung von Bildungsträgern
- Beratung bei Vermittlungshemmnissen
- Beratung zur Beibehaltung oder Erlangung der Mobilität behinderter Menschen
Beurteilung von Aufwand und Kosten bei Arbeitsgelegenheiten Die Beratung und Begutachtung erfolgt in Form von
- Einzelberatungen, Einzelbegutachtungen
- Teamberatungen und Expertengesprächen
- Fachbezogenen Informations- und Schulungsveranstaltungen
Ziel:
- Entlastung der operativen Bereiche des Jobcenters durch überwiegend fallabschließende Klärung von telefonischen Kundenanfragen, Anfragen per E-Mail sowie anderen Unterstützungsleistungen unter Beachtung des Sozialdatenschutzes und Sicherstellung der Erreichbarkeit.
Eingekaufte Bausteine (in Klärung)
Ziel:
- Ziel des Fachbereichs Inkasso ist es, für die gE auf der Basis der haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Bundes ein optimales Einziehungsergebnis zu erreichen. Der Fachbereich Inkasso wird im Rahmen der Aufgabenübertragung nach § 44b Abs. 4 Satz 1 SGB II für das Jobcenter Rhein-Sieg tätig und zieht für dieses unter anderem Rückforderungen aus Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, Kosten der Unterkunft, Mehrbedarf (z. B. Warmwasser) und Darlehen nach § 42a SGB II ein. Zudem zieht der Inkasso-Service nach § 33 SGB II übergegangene Unterhaltsansprüche ein, soweit das Modul „Einziehung von rückständigem Unterhalt“ gewählt wurde.
Grundlegende Aufgabenerledigung
- automatisierte Mahnprozesse
- individueller Kontakt mit Anspruchsgegnerinnen und Anspruchsgegnern
- Treffen von haushaltsrechtlichen Entscheidungen im Rahmen der übertragenen Bewirtschaftungsbefugnissen
- Annahme von freiwilligen Zahlungen bei unpfändbarem Einkommen und Vermögen
- individueller Kontakt mit Dritten
- Auskünfte im Zusammenhang mit dem Einziehungsverfahren (telefonisch oder schriftlich)
- Bei Eingang Widerspruch gegen einen vom Inkasso-Service erlassenen Verwaltungsakt:
- Prüfung und Entscheidung über Vorwegabhilfe
- Bei Abhilfe: Weitergabe der getroffenen Abhilfeentscheidung an die Rechtsbehelfsstelle des Jobcenters Rhein-Sieg zur Kenntnis und Kostenentscheidung
- Bei Nicht-Abhilfe: Abgabe des Widerspruchs an die Rechtsbehelfsstelle des Jobcenters Rhein-Sieg zur Entscheidung über den Widerspruch, im Nachgang ggf. Abhilfe auf Wunsch der Rechtsbehelfsstelle des Jobcenters Rhein-Sieg
- Einleitung von öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Zwangsvollstreckungen
- Beendigung der Vollstreckung
- Entscheidung über die Fortführung des Einziehungsverfahrens
- Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung
- Weiterverfolgung gegen mögliche Erben
- Haftung von Unternehmen
- Versenden von Informationsschreiben an volljährig gewordene Anspruchsgegnerinnen und Anspruchsgegnern über die Möglichkeit der Einrede der beschränkten Minderjährigenhaftung nach § 1629a BGB. Das Schreiben wird nicht bei Forderungen gegen voll[1]jährig gewordene Kundinnen und Kunden aus rückständigem Unterhalt verschickt
- Forderungsverjährung
- Bei Wahl des Moduls „Einziehung vom rückständigen Unterhalt“ werden alle vorgenannten Aufgaben des Inkasso-Service durch spezialisierte Serviceeinheiten der Inkasso-Sachbearbeitung für Forderungen aus rückständigem Unterhalt übernommen.
Ziel:
Verfolgung der Regressansprüche wird durch den Aufgabenbereich Regress im Operativen Service wahrgenommen; Gründe:
- Verbesserung der Feststellung und Abwicklung der Schadenersatzansprüche
- Steigerung der Regress-Einnahmen durch Bündelung und Nutzung vorhandener Kompetenzen
Grundlegende Aufgabenerledigung:
- Beratung zum Einzelfall (telefonisch und per Skype-Video)
- Einleitung und Bearbeitung der Regressverfahren
Regressiert werden alle von den gE im Rahmen des SGB II erbrachten Leistungen (Leistungen zum Lebensunterhalt, einschl. Kosten der Unterkunft, Eingliederungsleistungen) soweit die Erbringung dieser Leistungen kausal auf das schädigende Ereignis zurückzuführen ist.
- Durchführung der gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren bzw. Mitwirkung bei diesen
- Führung von Vergleichsverhandlungen/Sammelbesprechungen
- Zusammenarbeit mit Regress-Stellen anderer Sozialversicherungsträger
- Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten