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Neuantrag stellen

Sie sind neu hier und benötigen finanzielle Hilfe und Unterstützung, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern?

Dafür können Sie uns auf mehreren Wegen erreichen:

Persönlich

Gerne vereinbaren wir einen persönlichen Termin mit Ihnen, um Ihr Neuantragsanliegen zu besprechen und Sie zu beraten. Die Vereinbarung des Termins kann persönlich an den Empfängen unserer Geschäftsstellen erfolgen. Sie erhalten einen Termin für denselben oder den folgenden Werktag.

Unsere Geschäftsstellen bieten den Neuantragsservice Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 9 – 12 Uhr an, sowie Dienstags von 13 – 16 Uhr an.

Digital

Bürgergeld beantragen

Sobald Sie bei uns registriert sind, können Sie weitere Onlineservices über jobcenter.digital nutzen (z.B. Einreichung von Unterlagen, direkte elektronische Kommunikation).

Telefonisch

Sie können außerhalb der Öffnungszeiten des Jobcenters Rhein-Sieg auch das Service-Center unter 02241 / 39780 erreichen. Dort können Sie einen Neuantrag stellen. Auf Ihren eigenen Wunsch können Sie das Antragsverfahren auch telefonisch und postalisch durchlaufen.

Sollten Sie lieber einer persönlichen Termin wünschen, dann kann die Vereinbarung eines persönlichen Termins an den Empfängen unserer Geschäftsstellen erfolgen.

Unsere Geschäftsstellen bieten den Neuantragsservice Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 9 – 12 Uhr an, sowie Dienstags von 13 – 16 Uhr an.

Anspruchsvoraussetzungen

Das Bürgergeld sichert den Lebensunterhalt erwerbsfähiger Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die maßgebliche Altersgrenze (§ 7 a Sozialgesetzbuch II, SGB II) noch nicht erreicht haben und soweit sie hilfebedürftig sind …

Ablauf Neuantrag

Im ersten persönlichen oder telefonischen Kontakt werden zunächst alle notwendigen Daten von Ihnen und von den mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen erfragt und erfasst.

Danach wird Ihre persönliche, finanzielle Situation besprochen. Dementsprechend erhalten Sie die Antragsunterlagen …

Zuzug in den Rhein-Sieg-Kreis

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde in den Rhein-Sieg-Kreis umziehen möchten, informieren Sie sich bitte vorab, welche Mietobergrenzen im Moment für einen angemessenen Wohnraum in den einzelnen Gemeinden gelten und auf Ihre persönlichen Verhältnisse zutreffen …

Vorrangige Leistungen

In manchen Fällen kann es sein, dass außer Arbeitslosengeld II auch andere Sozialleistungen ausgezahlt werden könnten. Dies ist häufig dann der Fall, wenn Sie Einkommen erhalten, Sie damit aber nicht Ihren gesamten Lebensunterhalt abdecken können …

Fragen