Neuantrag stellen
Sie sind neu hier und benötigen finanzielle Hilfe und Unterstützung, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern?
Dafür können Sie uns auf mehreren Wegen erreichen:
Digital
Bürgergeld beantragen
Sobald Sie bei uns registriert sind, können Sie weitere Onlineservices über jobcenter.digital nutzen (z.B. Einreichung von Unterlagen, direkte elektronische Kommunikation).
Telefonisch
Geschäftsstelle anrufen
Sie können jede unserer Geschäftsstellen unmittelbar über eine Kundenhotline erreichen. Dort können Sie direkt einen Neuantrag stellen. Unsere Mitarbeiter werden Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen und Sie durch das Antragsverfahren lotsen. Dabei sprechen wir gemeinsam ab, welche Unterlagen Sie brauchen und wie Sie diese erhalten.
Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort. Welche Geschäftsstelle für Sie zuständig ist und die jeweiligen Telefonnummern, erfahren Sie hier.
Persönlich
Auf Wunsch vereinbaren wir gerne auch einen persönlichen Termin mit Ihnen, um Ihr Neuantragsanliegen zu besprechen und Sie zu beraten. Bitte beachten Sie, dass dafür immer eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist. Diese kann telefonisch oder persönlich an den Empfängen unserer Geschäftsstellen vereinbart werden.
Unsere Geschäftsstellen sind Montags bis Donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie Freitags von 8 bis 12 Uhr für den Kundenverkehr geöffnet.
Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass auch bei einer persönlichen Vorsprache am Empfang Termine frühestens für den folgenden Werktag vereinbart werden können.
Weitere Informationen zum Bürgergeld
Ablauf Neuantrag
Im ersten persönlichen Telefonat werden zunächst alle notwendigen Daten von Ihnen und von den mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen erfragt und erfasst.
Danach wird Ihre persönliche, finanzielle Situation besprochen. Dementsprechend erhalten Sie die Antragsunterlagen …
Zuzug in den Rhein-Sieg-Kreis
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde in den Rhein-Sieg-Kreis umziehen möchten, informieren Sie sich bitte vorab, welche Mietobergrenzen im Moment für einen angemessenen Wohnraum in den einzelnen Gemeinden gelten und auf Ihre persönlichen Verhältnisse zutreffen …