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Welche Änderungen bringt die neue Grundsicherung ab 1. Juli 2026 mit?

Neue Regeln - Neue Chancen

Ab dem 1. Juli löst die neue Grundsicherung das Bürgergeld ab. Aber keine Sorge, das Jobcenter unterstützt Sie auch weiterhin in schwierigen Lebenslagen. Wer Hilfe braucht, kann sich auf unsere Hilfe verlassen. Aber wer arbeiten kann, muss daran mitwirken, wieder für sich selbst zu sorgen. 
Um das Verhältnis zwischen Solidarität und Eigenverantwortung neu auszubalancieren und unser Sozialsystem gerechter und zukunftsfester zu machen, wurden Änderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vorgenommen. Damit steht die Vermittlung und die Mitwirkung wieder im Vordergrund.

Wenn Sie sich:

  • um Arbeit bemühen,
  • zuverlässig mit uns zusammenarbeiten
  • und Ihre Termine einhalten, ändert sich für Sie nichts.  

Das neue Gesetz sieht mehr Konsequenzen für diejenigen vor:

  • die ohne wichtigen Grund nicht zu unseren vereinbarten Gesprächen erscheinen,
  • den Kontakt zu uns ganz abbrechen
  • oder die Zusammenarbeit
  • oder Arbeitsaufnahme verweigern

Formulare:
Alle Formulare, die auf unserer Homepage verlinkt sind oder auch weitere Downloads können bis auf weiteres genutzt werden. Alle Formulare gelten bis 31.12.2026. Sobald es überarbeitete Formulare und Downloads gibt, werden wir diese sofort zur Verfügung stellen.

Die Regelungen treten nahezu vollständig zum 1. Juli 2026 in Kraft. Hier gelangen Sie immer zu den aktuellsten Informationen. 

Was bedeutet zumutbare Arbeit und was bedeutet das für mich?

Das Gesetz sagt: 

Zumutbarkeit § 10 Abs.1, S.3 SGB II 

Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar - es sei denn, dass die Ausübung der Arbeit die Erziehung des Kindes oder des Kindes der Partnerin/des Partners gefährden würde. Die Erziehung eines Kindes, das den 14. Lebensmonat vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird.

Das bedeutet: Ab dem 1. Juli 2026 werden alle Vermittlerinnen und Vermittler in den Jobcentern alle Erziehenden frühzeitig beraten, um eine möglichst schnelle Arbeitsaufnahme zu ermöglichen. 
Neue Regelung: Bei vorhandener Kinderbetreuungsmöglichkeit können Eltern mit Kindern nun bereits wenn das Kind mindestens 14 Monate alt ist von den Jobcentern im individuell zumutbaren Umfang zum Spracherwerb, zur Aus- oder Weiterbildung bzw. zu einer Erwerbsarbeit verpflichtet werden. Damit entfällt die Regelung, dass 

  • die Aufnahme einer Arbeit oder
  • die Teilnahmen an Maßnahmen oder an einem Integrationskurs oder Berufssprachkurs 

    erst ab dem vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes als zumutbar gelten. Voraussetzung ist aber immer, dass die Kinderbetreuung durch einen Platz in der Tagespflege oder auf andere Weise sichergestellt ist.

Was bedeutet es noch und welche Chancen ergeben sich daraus?

Durch einen Sprach- und Integrationskurskurs lerne ich schneller Deutsch und verbessere damit meine Chancen, eine Arbeit zu finden.
Bessere Qualifikationen und gezielte Maßnahmen steigern ebenfalls meine Chancen auf Arbeit. 
Das Jobcenter hilft mir durch Beratung den Wiedereinstieg in Arbeit gut zu strukturieren.  
Mit einer Arbeit erlange ich meine finanzielle Unabhängigkeit und trage damit Altersvorsorge durch Erwerbsfähigkeit bei. Damit bin ich meinem Kind ein gutes Vorbild. 
Die Teilhabe meiner Kinder an früher Bildung legt einen wichtigen Grundstein für ihre gute Entwicklung, um auch später Teil der Gesellschaft zu sein. 

Informationen und nützliche Links

Was ändert sich sonst noch?

Kosten für die Unterkunft (KdU)

KdU / Obergrenze und Karenzzeit:
Bei den Kosten für die Unterkunft gibt es ab 1. Juli 2026 eine Obergrenze. Im ersten Jahr des Leistungsbezugs (Karenzzeit) wird höchstens das eineinhalbfache der üblichen Angemessenheitsgrenze gezahlt. 
Für die Obergrenze gelten enge Ausnahmen, insbesondere werden Bedarfsgemeinschaften mit Kindern geschützt. Nach Ablauf der Karenzzeit wird aber die Angemessenheit der Kosten genau geprüft. 
Es werden keine Ausnahmen mehr berücksichtig. 

KdU / Mietpreisbremse:
Verstößt die Höhe der Kaltmiete gegen eine örtlich festgelegte Mietpreisbremse, gelten die Aufwendungen (Kosten) für die Unterkunft als nicht angemessen. Dann müssen die Aufwendungen/Kosten gesenkt werden und wir fordern - unabhängig von einer Karenzzeit – zur Kostensenkung auf. Leistungsberechtigte müssen sich an ihren Vermieter wenden und fordern, dass die Miete auf das nach Mietrecht zulässige Maß gesenkt wird. 
Achtung: Eine Mietpreisbremse besteht im Rhein-Sieg-Kreis in den folgenden Kommunen: Alfter, Bornheim, Hennef. Königswinter, Lohmar, Meckenheim, Niederkassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg, Swisttal, Troisdorf, Wachtberg. Der Vermieter/die Vermieterin muss eine Erklärung zur Mietpreisbremse ausfüllen. Die Erklärung finden Sie hier.

Vermögen: 
Die Karenzzeit wird abgeschafft. Die Höhe des Schonvermögens knüpft nun an das Lebensalter an. Die Freistellung weiterer Vermögensgegenstände (Kfz, selbst bewohnte Immobilie, Altersvorsorge) besteht weiterhin.

Formulare:
Alle Formulare, die auf unserer Homepage verlinkt sind oder auch weitere Downloads können bis auf weiteres genutzt werden. Alle Formulare gelten bis 31.12.2026. Sobald es überarbeitete Formulare und Downloads gibt, werden wir diese sofort zur Verfügung stellen.

Einstieg ins Berufsleben - Sicherstellung der Kinderbetreuung

Der Einstieg ins Berufsleben beginnt mit Sicherstellung der Kinderbetreuung. Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt und die Integrationsfachkräfte stehen Ihnen bei der Suche nach einer Kinderbetreuung mit Rat und Tat zur Seite. Bei Fragen zu Betreuungsplätzen (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege) wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt in Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung. Hier finden Sie die Kontakte zu den Städten und Gemeinden: Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal.

Weitere Kontakte zu:

Mit demLinkkommen Sie zu einer Kartenansicht mit Adressen der Träger der Kindertageseinrichtung im Rhein Sieg Kreis.

Weitere gute und nützliche Infos rund um Familie finden Sie hier.

 

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