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Ab dem 1. Juli 2026 löst die neue Grundsicherung das Bürgergeld ab.

Ab dem 1. Juli löst die neue Grundsicherung das Bürgergeld ab. Aber keine Sorge, das Jobcenter unterstützt Sie auch weiterhin in schwierigen Lebenslagen. Wer Hilfe braucht, kann sich auf unsere Hilfe verlassen. Aber wer arbeiten kann, muss daran mitwirken, wieder für sich selbst zu sorgen. 

Wenn Sie sich:

  • um Arbeit bemühen,
  • zuverlässig mit uns zusammenarbeiten
  • und Ihre Termine einhalten, ändert sich für Sie nichts.  

Das neue Gesetz sieht mehr Konsequenzen für diejenigen vor:

  • die ohne wichtigen Grund nicht zu unseren vereinbarten Gesprächen erscheinen,
  • den Kontakt zu uns ganz abbrechen
  • oder die Zusammenarbeit
  • oder Arbeitsaufnahme verweigern.

    Um das Verhältnis zwischen Solidarität und Eigenverantwortung neu auszubalancieren und unser Sozialsystem gerechter und zukunftsfester zu machen, wurden Änderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vorgenommen. Damit steht die Vermittlung und die Mitwirkung wieder im Vordergrund.

Was ändert sich sonst noch?

Kosten für die Unterkunft (KdU)

KdU / Obergrenze und Karenzzeit:
Bei den Kosten für die Unterkunft gibt es ab 1. Juli 2026 eine Obergrenze. Im ersten Jahr des Leistungsbezugs (Karenzzeit) wird höchstens das eineinhalbfache der üblichen Angemessenheitsgrenze gezahlt. 
Für die Obergrenze gelten enge Ausnahmen, insbesondere werden Bedarfsgemeinschaften mit Kindern geschützt. Nach Ablauf der Karenzzeit wird aber die Angemessenheit der Kosten genau geprüft. 
Es werden keine Ausnahmen mehr berücksichtig. 

KdU / Mietpreisbremse:
Verstößt die Höhe der Kaltmiete gegen eine örtlich festgelegte Mietpreisbremse, gelten die Aufwendungen (Kosten) für die Unterkunft als nicht angemessen. Dann müssen die Aufwendungen/Kosten gesenkt werden und wir fordern - unabhängig von einer Karenzzeit – zur Kostensenkung auf. Leistungsberechtigte müssen sich an ihren Vermieter wenden und fordern, dass die Miete auf das nach Mietrecht zulässige Maß gesenkt wird. 
Achtung: Eine Mietpreisbremse besteht im Rhein-Sieg-Kreis in den folgenden Kommunen: Alfter, Bornheim, Hennef. Königswinter, Lohmar, Meckenheim, Niederkassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg, Swisttal, Troisdorf, Wachtberg. Der Vermieter/die Vermieterin muss eine Erklärung zur Mietpreisbremse ausfüllen. Die Erklärung finden Sie hier.

Vermögen: 
Die Karenzzeit wird abgeschafft. Die Höhe des Schonvermögens knüpft nun an das Lebensalter an. Die Freistellung weiterer Vermögensgegenstände (Kfz, selbst bewohnte Immobilie, Altersvorsorge) besteht weiterhin.

Formulare:
Alle Formulare, die auf unserer Homepage verlinkt sind oder auch weitere Downloads können bis auf weiteres genutzt werden. Alle Formulare gelten bis 31.12.2026. Sobald es überarbeitete Formulare und Downloads gibt, werden wir diese sofort zur Verfügung stellen.

Die Regelungen treten nahezu vollständig zum 1. Juli 2026 in Kraft. Hier gelangen Sie immer zu den aktuellsten Informationen. 

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