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Direkt in Arbeit

Offene Stellen (Minijob, Arbeit, Ausbildung) finden Sie in unserer Jobbörse sowie in den bekannten Suchmaschinen anderer Anbieter.

Bewerben Sie sich auch initiativ bei Unternehmen die Sie interessieren, auch wenn keine Stellen ausgeschrieben sind. Oftmals entstehen dadurch Kontakte, die Sie bei der Jobsuche weiterbringen können. Vielleicht können Sie ein Probearbeiten mit Ihrem Wunscharbeitgeber vereinbaren, wir helfen Ihnen gern dabei weiter. Sprechen Sie uns an.

Ein Arbeitgeber hat Fragen zu einer Förderung durch das Jobcenter und die Voraussetzungen für eine Probearbeit? Geben Sie die Kontaktdaten Ihrer Integrationsfachkraft gerne an potenzielle Arbeitgeber weiter! Darüber hinaus können alle Anfragen der Arbeitgeber von unseren Experten der Arbeitgeberbetreuung beantwortet werden: 02241 / 95802-307.

Für eine erfolgreiche Arbeitsaufnahme sind neben der eigenen Motivation gute Bewerbungsunterlagen wichtig. Sie erhalten Unterstützung bei:

  • der Erstellung neuer Bewerbungsunterlagen
  • der Überarbeitung Ihrer existierenden Unterlagen
  • der Vorbereitung von Vorstellungsgesprächen durch gezielte Trainings
  • der Entwicklung eigener Bewerbungsstrategien

Diese Angebote können von Ihrer Integrationsfachkraft im Rahmen verschiedener Formate als Gruppenseminare mit intensiver Betreuung oder als Einzelcoaching mit individueller Betreuung und Terminabsprache für Sie gebucht werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre Integrationsfachkraft oder richten Sie Ihre Fragen über unser Kontaktformular an uns.

Finden Sie bei einer Probearbeit (MAG = Maßnahme bei einem Arbeitgeber) heraus, ob der Arbeitgeber zu Ihnen passt. Geben Sie dem Arbeitgeber damit die Gelegenheit, Sie und Ihre Fertigkeiten kennenzulernen. Während der Probearbeit übernimmt das Jobcenter die Kosten der Krankenversicherung. Darüber hinaus kann die Übernahme von Fahrtkosten oder Kosten für Arbeitsmittel und Unterbringung geprüft werden. Die Dauer einer MAG ist auf maximal 6 Wochen begrenzt.

Sie haben einen Arbeitgeber gefunden?

Dann muss jetzt nur noch der nachfolgende Erhebungsbogen vom Arbeitgeber ausgefüllt werden. Schicken Sie diesen direkt an Ihre Integrationsfachkraft oder an die für Sie zuständige Geschäftsstelle (die E-Mail-Adresse finden Sie hier).

Wichtig: Dies müssen Sie vor Beginn des Praktikums machen!

Bei Aufnahme einer Beschäftigung können erst einmal Kosten auf Sie zukommen. Einige Kosten können vom Jobcenter übernommen werden. Wichtig: Beantragen Sie Erstattungen immer bevor sie tatsächlich entstehen! Ohne vorherige Antragstellung kann keine Kostenübernahme erfolgen.

Diese Kosten können gegebenenfalls vom Jobcenter übernommen oder bezuschusst werden:

  • Bewerbungen
  • Fahrten zu Vorstellungsgesprächen
  • Erwerb eines Führerscheines zur Arbeitsaufnahme
  • Erwerb eines Pkw
  • Arbeitskleidung oder -material
  • Pendelfahrten

Bitte bedenken Sie, dass es sich hierbei um Ermessensleistungen handelt. Das bedeutet, dass die Übernahme dieser Kosten nicht garantiert ist, sondern jeweils im Einzelfall auf Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit überprüft wird.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Integrationsfachkraft oder an die für Sie zuständige Geschäftsstelle (die E-Mail-Adresse finden Sie hier).

Einstiegsgeld (ESG):

Ist die Arbeitsaufnahme mit einem höheren Aufwand verbunden, kann zur Unterstützung für die ersten Monate ein Einstiegsgeld gewährt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Arbeitsaufnahme auf lange Sicht zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit führt. Das Gute dabei ist, dass ESG kein Kredit ist und nicht zurückgezahlt werden muss. Es wird zusätzlich gewährt und nicht auf die regulären Geldzahlungen des Jobcenters angerechnet. Bitte fragen Sie hierzu Ihre Integrationsfachkraft.

Gutschein für eine private Arbeitsvermittlung (AVGS-MPAV):

Zur Unterstützung Ihrer Arbeitssuche kann Ihnen bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen ein Gutschein für einen privaten Arbeitsvermittler ausgegeben werden.

Eingliederungszuschuss für Ihren Arbeitgeber (EGZ):

Nehmen Sie Arbeit in einem Tätigkeitsfeld auf, in dem Ihnen Erfahrung oder Qualifikationen fehlen, kann dem Arbeitgeber ein finanzieller Ausgleich für den erhöhten Einarbeitungsaufwand gewährt werden. Diesen Ausgleich muss er vorab im Jobcenter beantragen. Sie bekommen ganz normal Ihr Gehalt, und der Arbeitgeber erhält einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt bis zu 50% für maximal 12 Monate.

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