
Direkt in Arbeit
Offene Stellen (Minijob, Arbeit, Ausbildung) finden Sie in unserer Jobbörse sowie in den bekannten Suchmaschinen anderer Anbieter.
Zeigen Sie Initiative und bewerben sich bei Unternehmen die Sie interessieren, auch wenn keine Stellen ausgeschrieben sind. Oft entstehen dadurch Kontakte, die Sie bei der Jobsuche weiterbringen können. Vielleicht können Sie ein Probearbeiten mit Ihrem Wunscharbeitgeber vereinbaren, wir helfen Ihnen gern dabei weiter. Sprechen Sie uns einfach an.
Ein Arbeitgeber hat Fragen zu einer Förderung durch das Jobcenter und die Voraussetzungen für eine Probearbeit? Geben Sie die Kontaktdaten Ihrer Integrationsfachkraft gerne an potenzielle Arbeitgeber weiter! Darüber hinaus können alle Anfragen der Arbeitgeber von unseren Experten und Expertinnen der Arbeitgeberbetreuung beantwortet werden: 02241 / 95802-307.
Für eine erfolgreiche Arbeitsaufnahme sind gute Bewerbungsunterlagen wichtig. Wir helfen Ihnen bei:
- der Erstellung neuer Bewerbungsunterlagen.
- der Vorbereitung von Vorstellungsgesprächen durch gezielte Trainings.
- der Entwicklung eigener Stärken und wie man sie am besten einsetzen kann.
Sprechen Sie Ihre Vermittlungsfachkraft einfach an! Wir sind für Sie da.
Finden Sie bei einer Probearbeit (MAG = Maßnahme bei einem Arbeitgeber) heraus, ob der Arbeitgeber zu Ihnen passt. Geben Sie dem Arbeitgeber damit die Gelegenheit, Sie und Ihre Fertigkeiten kennenzulernen. Während der Probearbeit übernimmt das Jobcenter die Kosten der Krankenversicherung. Darüber hinaus kann die Übernahme von Fahrtkosten oder Kosten für Arbeitsmittel und Unterbringung geprüft werden. Die Dauer einer MAG ist auf maximal 6 Wochen begrenzt.
Sie haben einen Arbeitgeber gefunden?
Dann muss jetzt nur noch der nachfolgende Erhebungsbogen vom Arbeitgeber ausgefüllt werden. Schicken Sie diesen direkt an Ihre Integrationsfachkraft oder an die für Sie zuständige Geschäftsstelle (die E-Mail-Adresse finden Sie hier).
- MAG Erhebungsbogen52 KB
Wichtig: Dies müssen Sie vor Beginn des Praktikums machen!
Bei Aufnahme einer Beschäftigung können erst einmal Kosten auf Sie zukommen. Einige Kosten können nach Überprüfung vom Jobcenter übernommen werden. Wichtig: Beantragen Sie Erstattungen immer bevor sie tatsächlich entstehen! Ohne vorherige Antragstellung kann keine Kostenübernahme erfolgen.
Weitere Kosten, die in Zusammenhang mit einer Arbeitsaufnahme entstehen, können gegebenenfalls vom Jobcenter übernommen oder bezuschusst werden. Das muss aber mit Ihren Ansprechpersonen im Jobcenter vorab abgestimmt sein. Dazu erhalten Sie in regelmäßigen Abständen Beratungsstermine von Ihrer Vermittlungsfachkraft. Wir empfehlen, diese Beratungstermine zuverlässig wahrzunehmen. So haben Sie die Möglichkeit, Ihre Überlegungen und weiteren Schritte mitzuteilen. Es entsteht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, die es leichter macht, gemeinsam die richtigen Maßnahmen für Sie zu finden.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!
Einstiegsgeld (ESG):
Ist die Arbeitsaufnahme mit einem höheren Aufwand verbunden, kann zur Unterstützung für die ersten Monate ein Einstiegsgeld gewährt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Arbeitsaufnahme auf lange Sicht zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit führt. Das Gute dabei ist, dass ESG kein Kredit ist und nicht zurückgezahlt werden muss. Es wird zusätzlich gewährt und nicht auf die regulären Geldzahlungen des Jobcenters angerechnet. Bitte fragen Sie hierzu Ihre Integrationsfachkraft.
Gutschein für eine private Arbeitsvermittlung (AVGS-MPAV):
Zur Unterstützung Ihrer Arbeitssuche kann Ihnen bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen ein Gutschein für einen privaten Arbeitsvermittler ausgegeben werden.
Eingliederungszuschuss für Ihren Arbeitgeber (EGZ):
Nehmen Sie Arbeit in einem Tätigkeitsfeld auf, in dem Ihnen Erfahrung oder Qualifikationen fehlen, kann dem Arbeitgeber ein finanzieller Ausgleich für den erhöhten Einarbeitungsaufwand gewährt werden. Diesen Ausgleich muss er vorab im Jobcenter beantragen. Sie bekommen ganz normal Ihr Gehalt, und der Arbeitgeber erhält einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt bis zu 50% für maximal 12 Monate.