Schulabschlüsse und Externenprüfung
Schulabschlüsse auf dem zweiten Bildungsweg nachholen
Wenn Sie noch keinen Schulabschluss haben, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, diesen nachzuholen. Hier finden Sie zwei Möglichkeiten, einmal vormittags, einmal abends, bei der VHS Troisdorf und Niederkassel.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich einfach an Ihre Ansprechperson bei uns im Jobcenter.
Schulabschlüsse abends Infoflyer Schulabschlüsse tagsüber Infoflyer
Neben dem klassischen Werdegang Schulabschluss – Ausbildung – Berufsabschluss gibt es für Sie gegebenenfalls auch die Möglichkeit, einen anerkannten Ausbildungsabschluss bei der zuständigen Kammer mit einer Prüfung für Externe abzulegen. Diese Option kann für Sie vor allem dann interessant sein, wenn Sie einen Abschluss in einem Berufsfeld wünschen, in dem Sie bereits mehrere Jahre ohne Abschluss gearbeitet haben, also über genügend praktisches Wissen verfügen.
Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Abschlussprüfungen auch ohne eine klassische Ausbildung nachgeholt werden können. Zur Abschlussprüfung bei der Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK) kann zugelassen werden wer:
- mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist
- in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung ableget werden soll
Von diesen Voraussetzungen kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise sichergestellt wird, dass Kenntnisse und Fertigkeiten erworben wurden, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Sowohl HWK als auch IHK haben ihrerseits Beratungsmöglichkeiten eingerichtet, die Sie bei Interesse unbedingt wahrnehmen sollten:
Ansprechpartner bei der HWK Köln
Informationen zur Beantragung bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg
Wenn Sie Interesse an einer Externenprüfung haben, hat das Jobcenter auch die Möglichkeit zu prüfen, ob die Fördervoraussetzungen für die Teilnahme an einem förderbaren Vorbereitungskurs für Sie vorliegen. Wenden Sie sich dazu an Ihre Integrationsfachkraft.