Presse / Aktuelles

Wichtiger Hinweis für alle Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, die mindestens bis 01. Februar 2024 gültig ist:
Ihre Aufenthaltserlaubnis gilt ab sofort automatisch bis zum 04.03.2025, Sie müssen keinen Antrag auf Verlängerung stellen. Das Ausländeramt des Rhein-Sieg-Kreises bittet…
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Bürgergeld: Höhe Freibeträge und weitere Änderungen ab dem 1. Juli 2023
Seit dem 1. Juli 2023 gelten für alle Bürgerinnen und Bürger, die Einkommen erzielen und ergänzend Bürgergeld beziehen, höhere Freibeträge. Mit diesem Freibetragsrechner…
Arbeitsmarktprogramm 2022/2023
100 Fragen und Antworten zum Bürgergeld ...
100 Fragen und Antworten zum Bürgergeld können Sie hier nachlesen.
Die Servicestelle SGB II hat die häufigsten Fragen der Bürgerinnen und Bürger aufgenommen und die…