Zum Hauptinhalt springenZum Hauptmenü springenZum Seitenmenü springenZum Seitenfuß springen

Im Bürgergeld müssen Krankmeldungen weiterhin vorgelegt werden

Meldung vom

Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist wichtig, damit Sie weiterhin Leistungen erhalten können.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Krankmeldungen müssen auch in 2024 im Jobcenter eingereicht werden

Wenn Sie Bürgergeld erhalten, braucht das jobcenter rhein-sieg auch weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bitte fordern Sie diese aktiv beim Arzt ein, da die Jobcenter keine elektronische Arbeits-unfähigkeitsbescheinigung abrufen können. Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist wichtig, damit Sie weiterhin Leistungen erhalten können. Sie können weiter unten angehängte Information auch freiwillig Ihrem behandelnden Arzt zwecks Erläuterung zu Verfügung stellen. Dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet. Ihr behandelnder Arzt muss Ihnen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch weiterhin kostenlos ausstellen. Bedenken Sie zudem, dass Sie hierdurch gegebenenfalls Ihren Bezug von Bürgergeld gegenüber Ihrem behandelnden Arzt offenlegen würden.

Wenn Sie an einer Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen ist ebenfalls ein Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nötig. Legen Sie diese entweder im Jobcenter oder beim Maßnahme-/Bildungsträger vor.
Am einfachsten, Sie übermitteln uns Ihre Krankmeldung auf digitalem Weg über  jobcenter.digital.

Formular 

Fragen