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Aktualisierung 2025 - Im Bürgergeld müssen Krankmeldungen weiterhin vorgelegt werden

Meldung vom

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Krankmeldungen müssen weiterhin papierhaft im Jobcenter eingereicht werden 

Nur so ist gewährleistet, dass Sie auch weiterhin Leistungen erhalten können. Wenn Sie Bürgergeld erhalten, braucht das Jobcenter Rhein-Sieg auch weiterhin eine papierhafte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bitte fordern Sie diese aktiv beim Arzt ein, da die Jobcenter keine elektronische Arbeits-unfähigkeitsbescheinigung abrufen können. Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist wichtig, damit Sie weiterhin Leistungen erhalten können. Sie können weiter unten angehängte Information auch freiwillig Ihrem behandelnden Arzt zwecks Erläuterung zu Verfügung stellen. Dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet. Ihr behandelnder Arzt muss Ihnen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch weiterhin kostenlos ausstellen. Bedenken Sie zudem, dass Sie hierdurch gegebenenfalls Ihren Bezug von Bürgergeld gegenüber Ihrem behandelnden Arzt offenlegen.

Wenn Sie an einer Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen ist ebenfalls ein Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nötig. Legen Sie diese entweder im Jobcenter oder beim Maßnahme-/Bildungsträger vor.
Am einfachsten, Sie übermitteln uns Ihre Krankmeldung auf digitalem Weg über  jobcenter.digital.

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