Was finden Sie gut und was können wir verbessern?
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Das Kundenreaktionsmanagement/Beschwerdestelle ist eine eigenständige und neutrale Anlaufstelle für unsere Kundinnen und Kunden. Ihre Rückmeldungen sind uns wichtig, um einen Überblick über die Qualität unserer Dienstleistungen zu erhalten und Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen. Die Beschwerdestelle prüft Ihre Angelegenheit und Sie bekommen eine Rückmeldung dazu. Wir prüfen genau und das nimmt ein wenig Zeit in Anspruch, daher bitten wir um Ihre Geduld.
Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen
Wenn Sie mit einem Bescheid vom Jobcenter nicht einverstanden sind, zum Beispiel mit der Höhe Ihrer Auszahlung oder der Ablehnung einer Weiterbildung, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.
Wichtig: Die Beschwerdestelle ist dafür nicht zuständig. Bitte schicken Sie Ihren Widerspruch immer direkt an Ihr zuständiges Team. Die Teamkennung finden Sie in allen Bescheiden oben rechts im Briefkopf. Ihr Widerspruch muss nicht lang sein. Es reicht, wenn Sie angeben, gegen welchen Bescheid Sie Widerspruch einlegen (mit Datum und Thema des Bescheids). Eine Erklärung dazu finden Sie immer am Ende Ihrer Bescheide unter „Widerspruchsbelehrung“.
Wenn Sie Hilfe und Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Wir nehmen Ihre Anliegen ernst und suchen gemeinsam nach einer passenden Lösung. Sie haben die Möglichkeit, sich über folgendes Portal ein Formular aufzurufen, um uns Ihre Beschwerde schriftlich mitteilen zu können. Folgen Sie bitte diesem Link.
Über die Angabe Ihrer Adresse und Postleitzahl wird die Beschwerde automatisch dem Jobcenter Rhein-Sieg weitergeleitet. Sie erhalten dann unaufgefordert Nachricht vom Kundenreaktionsmanagement
des Jobcenters Rhein-Sieg.
Zur Schlichtungsstelle in Zusammenhang mit dem Kooperationsplan.
| Post: | Jobcenter Rhein-Sieg Postfach 1145 53701 Siegburg |
| Telefon: | 02241 / 3978-447 |
