Widerspruch-Beschwerde
So kann ich einen formgerechten Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen
Wenn Sie mit einem Bescheid vom Jobcenter nicht einverstanden sind, zum Beispiel mit der Höhe Ihrer Auszahlung oder der Ablehnung einer Weiterbildung, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Bitte schicken Sie Ihren Widerspruch nicht einfach per E-Mail. Wichtig: Eine einfache E-Mail oder eine Postfachnachricht sind nicht ausreichend! Auch ein Anhang mit einem eingescannten Schreiben oder digitalem Foto ist kein formgerechter Widerspruch.
Wie Ihr Widerspruch direkt an die richtige Stelle kommt, erklären wir hier:
Gegen Bescheide des Jobcenters können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen.
- Elektronisch (bitte nicht per E-Mail)
Ihr Widerspruch kann elektronisch und in zugelassener Form übermittelt werden. Bitte nutzen Sie dazu folgenden
Link
- Schriftlich
Der Widerspruch ist ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:
Jobcenter Rhein-Sieg
Postfach 3175
53831 Troisdorf Wichtig: Bitte achten Sie darauf, dass das Schreiben von Ihnen eigenhändig unterschrieben ist.
- Persönlich zur Niederschrift
Sie können auch persönlich beim Jobcenter vorsprechen und dort Ihren Widerspruch schriftlich aufnehmen lassen.
Wenn eine andere Person für Sie den Widerspruch einlegt, achten Sie bitte darauf, dass dem Widerspruch eine unterschriebene Vertretungsvollmacht beiliegt.
Alle wichtigen Informationen finden Sie auch in der Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheides.
Hier kann ich mich beschweren:
Das Kundenreaktionsmanagement/Beschwerdestelle ist eine eigenständige und neutrale Anlaufstelle für Ihre Anliegen. Um einen Überblick über die Qualität unserer Dienstleistungen zu erhalten und Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen, brauchen wir Ihre Rückmeldungen. Die Beschwerdestelle prüft Ihre Angelegenheit und Sie bekommen eine Rückmeldung. Wir prüfen genau und das nimmt ein wenig Zeit in Anspruch, daher bitten wir um Ihre Geduld.
Wenn Sie Hilfe und Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Wir nehmen Ihre Anliegen ernst und suchen gemeinsam nach einer passenden Lösung. Sie haben die Möglichkeit, sich über folgendes Portal ein Formular aufzurufen, um uns Ihre Beschwerde schriftlich mitteilen zu können. Folgen Sie bitte diesemLink.
Über die Angabe Ihrer Adresse und Postleitzahl im Link wird Ihre Beschwerde automatisch dem Jobcenter Rhein-Sieg weitergeleitet. Sie erhalten unaufgefordert Nachricht vom Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters Rhein-Sieg.
| Post: | Jobcenter Rhein-Sieg Postfach 3175 53831 Troisdorf |
| Telefon: | 02241 / 3978-442 |
