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Bildung und Teilhabe

Bildung und Teilhabe für Ihr Kind

Das Jobcenter rhein-sieg gewährt Leistungen zum Bildungs- und Teilhabepaket bis zum 25. Lebensjahr an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II beziehen.

Neu ab 01. August 2019:

Mit Ihrem Antrag auf Bürgergeld haben Sie zugleich Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt. Ergänzend zum Neu- oder Weiterbewilligungsantrag (NA/WBA) ist die Anlage zu der jeweils beantragten Leistung einzureichen. Ansonsten müssen Sie lediglich anzeigen oder nachweisen, welche konkreten Leistungen Ihre Kinder und Jugendlichen benötigen.

Welche Leistungen gibt es?

Kindertageseinrichtung,  Kindertagespflege, Hort

Kinder in oben genannten Einrichtungen können erhalten:

  • Kosten für Ausflüge und mehrtägige Fahrten
  • Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen

Schule und Berufsausbildung

Kinder und Jugendliche bis Vollendung des 25. Lebensjahres müssen eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und dürfen keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Sie haben Anspruch auf Leistungen für:

  • die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Höhe von 100 Euro jeweils zum 1. August und von 50 Euro zum 1. Februar (ab Vollendung des 15. Lebensjahres ist jährlich eine Schulbescheinigung einzureichen)
  • die Schülerbeförderung, soweit sie nicht von Dritten übernommen wird,
  • die Lernförderung, soweit die Maßnahmen angemessen sind und damit die wesentlichen Lernziele erreicht werden
  • Kosten des gemeinschaftlichen Mittagessens
  • Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

Freizeit

Kinder unter 18 Jahren erhalten zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft folgende Leistungen:

  • pauschal 15 Euro pro Monat (zum Beispiel für Beiträge in Vereinen, Kosten für Musikunterricht oder für Freizeiten und Angebote von Jugendeinrichtungen)

Wichtig: Sie müssen die jeweilige Aktivität bezüglich der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben einmal jährlich formlos anzeigen.

Für Familien, die keine Sozialleistungen beziehen, aber den spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarf des Kindes nicht decken können, gibt es ein gesondertes Antragsformular. Bitte beachten Sie hierzu, dass aufjedenfall ein Bürgergeld-Hauptantrag gestellt werden muss.

Hier geht es zu den passenden Formularen.

Hier geht es zu mehrsprachigen Flyern.

Hier  geht es zum Flyer auf Ukrainisch.

Video "Was ist Bildung und Teilhabe?"

 

Video "What is Bildung und Teilhabe?"

 

Відео "Що таке Bildung und Teilhabe?"

 

Видео "Что такое Bildung und Teilhabe?"

 

Wegweiser