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Weitere Kostenübernahmen

Renovierungskosten, Erstausstattungen, Mehrbedarfe und co.

Das Bürgergeld sieht neben der Übernahme der Mietkosten auch eine Pauschale (Regelleistung) für die Sicherung des Lebensunterhalts vor. Von dieser Regelleistung soll alles Notwendige wie beispielsweise Lebensmittel, Bekleidung, Hygieneartikel etc. angeschafft werden. In besonderen Lebenssituation kann es vorkommen, dass Ihnen über die Regelleistung hinaus weitere Zahlungen zustehen: 

Kosten für Schulbücher

Ein Teil der Kosten für Schulbücher werden mit den pauschalisierten Zahlungen im Februar und August abgedeckt. Diese Zahlungen erfolgen automatisch sofern Sie schulpflichtige Kinder haben.
Es kann aber sein, dass weitere Kosten für weitere Schulbücher entstehen. Sie können die Übernahme dieser zusätzlichen Schulbuchkosten beantragen. Nutzen Sie dazu dieses Formular.

Erstausstattung

Wichtiger Hinweis: Bitte füllen Sie immer den Grundantrag und das Zusatzformular aus, unterschreiben Sie diese und senden Sie uns diese über jobcenter.digital (Postfachservice), per Mail oder per Post zu.

    Bei Beantragung einer Erstausstattung in Zusammenhang mit einer neuen Wohnung, muss vom Jobcenter vorab der Außendienst eingeschaltet werden. Dieser wird Sie in der neuen Wohnung aufsuchen und die tatsächlichen Bedarfe feststellen. Eine generelle Auszahlung dieser Leistungen ist nicht möglich. 

    Darüber hinaus sind Zahlungen als Zuschuss für Waschmaschinen, weitere Haushaltsgeräte sofern sie zwischendurch defekt sind nicht mehr vorgesehen. Diese können gegebenenfalls als Darlehen für eine Ersatzbeschaffung beantragt werden.

    Mehrbedarfe

    • in Form von Pauschalbeträgen für beispielsweise für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche,
    • für Alleinerziehende abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder,
    • für eine spezielle Ernährung, wenn eine kostenaufwändigere Ernährung aus medizinischen Gründen nachweislich erforderlich ist oder
    • für Menschen mit Behinderung, sofern Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Eingliederungshilfen oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes erhalten 

    Die Summe dieser Mehrbedarfskosten zum Lebensunterhalt darf aber die Regelleistung nicht überschreiten.

    Renovierungskosten

    Die Renovierungskosten können unter Umständen von Ihrem Jobcenter übernommen werden, wenn diese im Mietvertrag vereinbart wurden. Vorab ist jedoch eine genaue Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit erforderlich. Die Übernahme der Renovierungskosten bedarf vorab der Zustimmung durch Ihren zuständigen Sachbearbeiter. Werden Kosten im Nachhinein beantragt, führt dies automatisch zu einer Ablehnung der Kostenübernahme der Renovierung.

    Das Antragsformular für die Renovierungskostenpauschale finden sie hier.

    Bitte füllen Sie immer den Grundantrag und das Zusatzformular aus, unterschreiben Sie diese und senden Sie uns diese über jobcenter.digital (Postfachservice), per Mail oder per Post zu.

    Umzugskosten

    Für die Zusicherung der Übernahme der Umzugskosten ist ebenfalls der bisherige Leistungsträger zuständig. Grundsätzlich sind alle im Zusammenhang mit und wegen des Umzuges anfallenden notwendigen Kosten umfasst. Allerdings ist die leistungsberechtigte Person grundsätzlich dazu verpflichtet, den Umzug selbst zu organisieren und durchzuführen, um die Kosten im Wege der Selbsthilfe zu minimieren. Ausnahmsweise können auch Kosten für einen von Dritten durchgeführten Umzug übernommen werden, wenn ein wichtiger Grund gegeben ist.

    Die im Zusammenhang des Umzugs in Eigenleistung anfallenden notwendigen Kosten werden im Rahmen von Pauschalen übernommen, die nach Haushaltsgröße gestaffelt sind.
     

    Haushaltsgröße

    Umzugspauschale

    1 Person

    110,00 Euro

    2 Personen

    130,00 Euro

    3 Personen

    150,00 Euro

    4 Personen

    170,00 Euro

    5 Personen

    190,00 Euro

    + jede weitere Person

    + 20,00 Euro

    Ist der Umzug in Eigenleistung wegen Krankheit oder Behinderung nicht durchführbar, können für freiwillige Helfer aus der Verwandtschaft oder aus dem Bekanntenkreis Helferpauschalen für bis max. 5 Helfer i.H.v. insgesamt max. 250,00 Euro gewährt werden. Sollte auch das nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, Hilfeleistungen über einen angemeldeten kurzfristigen Minijob im Privathaushalt in Anspruch zu nehmen.

    Die Kostenübernahme für ein Umzugsunternehmens kann nur in außergewöhnlichen Einzelfällen erfolgen. Zur Begründung der Notwendigkeit können konkretisierende ärztliche Atteste, sowie Nachweise über vergebliche Suchläufe in der Haushaltsjobbörse vorgelegt werden. Sollte ausnahmsweise ein Umzugsunternehmen beauftragt werden müssen, ist die Vorlage von drei Kostenvoranschlägen erforderlich. Berücksichtigt werden können hierbei nur Arbeiten, die nicht selbst durchgeführt werden. Notwendiges Verpackungsmaterial ist in erster Linie selbst zu beschaffen bzw. auszuleihen (z.B. Bananenkartons, Zeitungspapier, kostenlose Ausleihe von Umzugskisten im Bekanntenkreis etc.). Zudem wird auf die kostenlose Entsorgung von Sperrmüll durch die RSAG hingewiesen.

    Bitte beachten Sie das Merkblatt - Informationen zum Umzug.

    Das Antragsformular für die Umzugskostenpauschale finden sie hier.

    Bitte füllen Sie immer den Grundantrag und das Zusatzformular aus, unterschreiben Sie diese und senden Sie uns diese über jobcenter.digital (Postfachservice), per Mail oder per Post zu.

    Mietkaution und Genossenschaftanteile als Darlehen

    Für die Darlehensgewährung ist der Grundsicherungsträger am Ort der neuen Unterkunft zuständig. Hierfür muss eine Zusicherung zum Umzug bereits geprüft worden sein. Die Höhe der Mietkaution darf maximal drei Monatskaltmieten einer angemessen Kaltmiete betragen.

    Die Genossenschaftsanteile sind nicht mit Mietkautionen vergleichbar. Deswegen gibt es hier auch keine Begrenzung. Die Genossenschaftsanteile stellen (nicht sofort verwertbares) Vermögen dar und können daher, wenn die Wohnung angemessen ist, als Darlehen übernommen werden.

    Das Antragsformular für die Mietkaution/Genossenschaftsanteile finden sie hier.

    Bitte füllen Sie immer den Grundantrag und das Zusatzformular aus, unterschreiben Sie diese und senden Sie uns diese über jobcenter.digital (Postfachservice), per Mail oder per Post zu.

    Wegweiser