Informationsfreiheitsgesetz
Als gemeinsame Einrichtung unterliegt das Jobcenter Rhein-Sieg dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes. Zur Erfüllung der Veröffentlichungspflichten gem. § 11 IFG werden nachfolgende Informationen
zur Verfügung gestellt:
Weisungen und Gesetze
Das Jobcenter Rhein-Sieg wendet bei der täglichen Arbeit die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) an, soweit sich diese auf das SGB II beziehen sowie die fachlichen Vorgaben des Rhein-Sieg-Kreises.
Diese sind unter den jeweiligen Links erreichbar:
Agentur für Arbeit | SGB X - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz │ Rechtliche Grundlagen; SGB X │ Weisungen |
Rhein-Sieg-Kreis | -in Bearbeitung durch den RSK- |