Zum Hauptinhalt springenZum Hauptmenü springenZum Seitenmenü springenZum Seitenfuß springen

Der Ombudsmann des Jobcenters Rhein-Sieg

Die neutrale Anlaufstelle bei Konflikten mit Ihrem Jobcenter

Der Ombudsmann ist eine Art Mediator oder Schiedsmann. Wenn Sie mit dem Jobcenter Rhein-Sieg in Konflikt geraten, berät Sie der Ombudsmann neutral und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. In den meisten Fällen findet sich eine gute Lösung. Ihre Anliegen werden vertraulich behandelt und nur nach ausdrücklicher Freigabe zur Klärung an das Jobcenter weitergeleitet. 

Der Ombudsmann

  • hat in Konfliktsituationen eine vermittelnde Funktion zwischen den Kundinnen/Kunden und dem Jobcenter
  • kann Bescheide erläutern, sofern dazu Fragen bestehen
  • kann Kontakt zum Jobcenter aufnehmen, wenn getroffene Entscheidungen des Jobcenters unklar sind oder Kundenseitig Zweifel an der Entscheidung bestehen
  • kann Vorgänge bei der Antragsstellung oder bei bereits erteilten Aufträgen mit Rat und Tat zur Seite stehen
  • sollten Sie den Ombudsmann telefonisch nicht erreichen, können Sie eine Nachricht hinterlassen. Der Ombudsmann ruft Sie in jedem Fall zurück!

Das kann der Ombudsmann nicht:

  • Die Beratung beim Ombudsmann ersetzt keinen Widerspruch. Den sollten Sie im Zweifel selbst innerhalb der gesetzten Frist einreichen.
  • Die Vorsprache erwirkt auch keine Fristverlängerungen bei Gerichtsverfahren, Widerspruchsverfahren oder ähnlichen Rechtsvorgängen.

     

 

So erreichen Sie den Ombudsmann

Alfred Franz 
Telefon: 0172/8880545
Telefonische Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag 9:00 bis 11:00 Uhr 
E-Mail: ombudsmann.jobcenterPQRjiiKapM9cZ502LKswnrhein-sieg-kreisde

 

 

Fragen