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Der Ombudsmann des jobcenter rhein-sieg

Die neutrale Anlaufstelle bei Konflikten mit Ihrem Jobcenter

Der Ombudsmann ist eine Art Mediator oder Schiedsmann. Er ist eine neutrale Person, die weder dem Rhein-Sieg-Kreis noch dem Jobcenter untersteht. Wenn Sie mit dem jobcenter rhein-sieg in Konflikt geraten, steht Ihnen der Ombudsmann kostenlos mit Rat und Tat zur Seite. In vielen Fällen konnte der Ombudsmann eine Lösung herbeiführen. Ihre Anliegen werden vertraulich behandelt und nur nach ausdrücklicher Freigabe zur Klärung an das Jobcenter weitergeleitet. 

Der Ombudsmann

  • hat in Konfliktsituationen eine vermittelnde Funktion zwischen den Kundinnen/Kunden und dem Jobcenter
  • kann Bescheide erläutern, sofern dazu Fragen bestehen
  • kann Kontakt zum Jobcenter aufnehmen, wenn getroffene Entscheidungen des Jobcenters unklar sind oder Kundenseitig Zweifel an der Entscheidung bestehen
  • kann Vorgänge bei der Antragsstellung oder bei bereits erteilten Aufträgen mit Rat und Tat zur Seite stehen
  • sollten Sie den Ombudsmann telefonisch nicht erreichen, können Sie eine Nachricht hinterlassen. Der Ombudsmann ruft Sie in jedem Fall zurück!

Das kann der Ombudsmann nicht:

  • Die Beratung beim Ombudsmann ersetzt keinen Widerspruch. Den sollten Sie im Zweifel selbst innerhalb der gesetzten Frist einreichen.
  • Die Vorsprache erwirkt auch keine Fristverlängerungen bei Gerichtsverfahren, Widerspruchsverfahren oder ähnlichen Rechtsvorgängen.
  • Hier gelangen Sie zur Seite des Rhein-Sieg-Kreises

 

So erreichen Sie den Ombudsmann

Rolf Sassenhausen
E-Mail: ombudsmann.jobcenterPQRjiiKapM9cZ502LKswnrhein-sieg-kreisde

Telefonische Sprechstunden:
Mo, Mi, Fr von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Tel.: 0172 888 0545

 

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