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Ukraine - Informationen zur Arbeitsaufnahme

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Themen:

  • Arbeit
  • Sprache 
  • Integration in die Gesellschaft

Sprache

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und Suche von geeigneten Sprachkursen. Das Ziel eines Integrationskurses ist das Sprachniveau B1.
Bei Erreichen von Sprachniveau B1 können Sie sich im Alltag schon gut ausdrücken und an Unterhaltungen mit anderen teilnehmen. Schon hier ist eine Arbeitsaufnahme möglich.
Wenn Sie schon arbeiten und Ihnen noch Vokabular fehlt, kann unter Umständen ein spezieller Berufssprachkurs weiterhelfen. 

Über folgende Links können Sie sich über Sprachkurse informieren:
Integrationskurse über das Bundesamt für Migration 
Berufsbezogene Sprachkurse

Die Prüfung und Ausstellung der notwendigen Papiere/ Unterlagen für die Anmeldung zu einem passenden Deutschkurs erfolgt über die Ansprechpartner*innen des Jobcenters.
Bitte sprechen Sie uns in jedem Fall an!

Anerkennungsberatung

Wenn Sie in der Ukraine einen Abschluss in Schule, Studium oder Beruf erreicht haben, sollten diese Abschlüsse auch in Deutschland anerkannt werden. Dadurch verbessern sich Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Wir helfen Ihnen, die richtigen Anlaufstellen zu finden, damit Ihre Fähigkeiten schnell anerkannt werden. Mögliche Kosten beispielsweise für Übersetzungen, Anpassungsqualifizierungen oder Prüfungen können unter Umständen vom Jobcenter gezahlt werden. Wichtig ist dafür, dass Sie Belege/Zeugnisse oder Unterlagen über Ihre Tätigkeiten zum Gespräch mitbringen.

Kinderbetreuung

Für Ihre Kinder muss zunächst der Schulbesuch oder die Betreuung geplant werden. Wenn Ihre Kinder im Schulalter sind, wenden Sie sich am besten an die Stadt/ den Ort, wo Sie aktuell wohnen. Wenn Ihre Kinder noch kleiner sind, gibt es die Möglichkeit der Kinderbetreuung in einer Kindertageseinrichtung (KiTa) oder bei einer Tagesmutter. Hierbei unterstützt Sie ebenfalls die Stadt oder die Gemeinde in der Sie wohnen (Jugendamt).

Für Arbeitgeber

Wenn Sie als Arbeitgeber in Deutschland Fragen zur Einstellung von Geflüchteten haben, wenden Sie sich gern an unsere Arbeitgeberbetreuung. Den Link auf die passende Unterseite finden Sie hier.  

Kontakt

Fragen können Sie uns gern per E-Mail stellen:

jobcenter-rhein-sieg.IntegrationPointPQRjiiKapM9cZ502LKswnjobcenter-gede 

Eine Bitte zum Abschluss: Zur Vorbereitung auf ein persönliches Gespräch füllen Sie bitte das „Mini Arbeitspaket Deutsch-Ukrainisch“ aus und senden es an obenstehende Email-Adresse. Hier können Sie das Mini-Arbeitspaket runterladen. 

Informationen und weiterführende Links

Aus der Ukraine geflüchtete Menschen können bis zu 90 Tage visumsfrei und ohne Registrierung einreisen. Es wird jedoch empfohlen, sich schnellstmöglich bei der zuständigen Ausländerbehörde zu melden und registrieren zu lassen.

Dort erhalten Sie einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG. Dieser wird für ein bis drei Jahre ausgestellt. Sie haben damit sofort einen Anspruch aus Asylbewerberleistungen (inklusive Krankenkassenleistungen). Wird mit der Registrierung auch die Fiktionsbescheinigung erteilt, entsteht sofort ein Anspruch auf Grundsicherung. Bitte stellen Sie in dem Fall sofort einen Antrag beim Jobcenter.

Zur Antragstellung Asylbeweberleistungen müssen Sie sich an die Stadt/Kommune wenden, in der sie sich aufhalten. Hier wird auch der Bedarf an Wohnraum gesteuert.  In einer akuten Notlage (keine Wohnung/kein Geld), melden Sie sich bitte direkt bei den Kommunen/Stadtverwaltungen.

Bitte stellen Sie nach der Registrierung trotzdem möglichst zeitnah einen Antrag auf Grundsicherung beim Jobcenter. Zwar besteht der Anspruch auf Grundsicherung erst ab dem Folgemonat nach Ausstellung der Fiktionsbescheinigung, so können wir jedoch eine schnelle Bearbeitung und einen möglichst nahtlosen Übergang von Asylbewerberleistungen zur Grundsicherung sicherstellen. Die notwendigen Unterlagen dazu finden sie hier.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesinnenministeriums

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-ukraine-artikel.html oder

auf den Seiten der Agentur für Arbeit Bonn oder

auch auf den Seiten des Rhein-Sieg-Kreises 

Sind sie bereits erkennungsdienstlich registriert und haben eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel, dann lesen sie bitte hier weiter.

 

Fragen