Hier erfahren Sie, wie es geht und was Sie tun müssen, damit Ihr Widerspruch direkt an die richtige Stelle weitergeleitet wird.
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Sie haben drei Möglichkeiten:
Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihren Weiterbewilligungsantrag (WBA) zu stellen:
So können Sie uns Ihre Veränderungsmitteilung (VÄM) einreichen:
Sie haben folgende Möglichkeiten, Unterlagen einzureichen:
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Das sollten Sie zum Neuantrag wissen:
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