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Wichtiger Hinweis für alle Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, die mindestens bis 01. Februar 2024 gültig ist:

Meldung vom

Ihre Aufenthaltserlaubnis gilt ab sofort automatisch bis zum 04.03.2025, Sie müssen keinen Antrag auf Verlängerung stellen. Das Ausländeramt des Rhein-Sieg-Kreises bittet von Terminvereinbarungen abzusehen.

Aufforderungen zur Beantragung einer Verlängerung an Personen, die einen Aufenthaltstitel besitzen, der am 01.02.2024 noch gültig ist, sind ab sofort unwirksam.

Wegweiser