Ihre Aufenthaltserlaubnis gilt ab sofort automatisch bis zum 04.03.2025, Sie müssen keinen Antrag auf Verlängerung stellen. Das Ausländeramt des Rhein-Sieg-Kreises bittet von Terminvereinbarungen abzusehen.
Aufforderungen zur Beantragung einer Verlängerung an Personen, die einen Aufenthaltstitel besitzen, der am 01.02.2024 noch gültig ist, sind ab sofort unwirksam.
Wichtiger Hinweis für alle Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, die mindestens bis 01. Februar 2024 gültig ist:
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