Zum Hauptinhalt springenZum Hauptmenü springenZum Seitenmenü springenZum Seitenfuß springen

Fördermittel für Arbeitgeber*innen

Mit der Gewährung einer Förderung können wir für Sie einen finanziellen Ausgleich schaffen. 

Hierfür stehen unter anderem die folgenden Fördermittel zur Verfügung:

Finanzielle Unterstützung für den Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin

Ziel?

  • Förderung einer Arbeitsaufnahme

Wann?

  • z. B. bei zusätzlicher Einarbeitung oder fehlender Qualifikationen

Was muss der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin tun?

  • Jobcenter kontaktieren
  • Begründung für Zuschuss erläutern
  • vom Jobcenter erhaltene Antragsunterlagen ausfüllen
  • Nachbeschäftigungspflicht einhalten
  • vorzeitige Beendigung der Beschäftigung dem Jobcenter melden

Maßnahme bei einem Arbeitgeber/ einer Arbeitgeberin (MAG)

Ziel?

  • Den Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin und die Tätigkeit kennenlernen
  • Möglichkeit, sich zu präsentieren

Dauer?

  • max. sechs Wochen (30 Arbeitstage)

Kostenübernahme?

  • Fahrkostenerstattung
  • Kinderbetreuungskosten
  • ggf. auswärtige Unterbringung

Was müssen Sie tun?

  • Arbeitgeber*innen für Probearbeit suchen
  • Probearbeit beim Jobcenter anmelden
  • Antragsunterlagen abholen
  • ausgefüllte Antragsunterlagen im Jobcenter abgeben
  • Probearbeit durchführen
  • Rückmeldung zum Verlauf der Probearbeit an zuständigen Arbeitsvermittler/ zuständige Arbeitsvermittlerin geben
Wegweiser