
Fördermittel für Arbeitgeber*innen
Mit der Gewährung einer Förderung können wir für Sie einen finanziellen Ausgleich schaffen.
Hierfür stehen unter anderem die folgenden Fördermittel zur Verfügung:
Finanzielle Unterstützung für den Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin
Ziel?
- Förderung einer Arbeitsaufnahme
Wann?
- z. B. bei zusätzlicher Einarbeitung oder fehlender Qualifikationen
Was muss der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin tun?
- Jobcenter kontaktieren
- Begründung für Zuschuss erläutern
- vom Jobcenter erhaltene Antragsunterlagen ausfüllen
- Nachbeschäftigungspflicht einhalten
- vorzeitige Beendigung der Beschäftigung dem Jobcenter melden
Maßnahme bei einem Arbeitgeber/ einer Arbeitgeberin (MAG)
Ziel?
- Den Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin und die Tätigkeit kennenlernen
- Möglichkeit, sich zu präsentieren
Dauer?
- max. sechs Wochen (30 Arbeitstage)
Kostenübernahme?
- Fahrkostenerstattung
- Kinderbetreuungskosten
- ggf. auswärtige Unterbringung
Was müssen Sie tun?
- Arbeitgeber*innen für Probearbeit suchen
- Probearbeit beim Jobcenter anmelden
- Antragsunterlagen abholen
- ausgefüllte Antragsunterlagen im Jobcenter abgeben
- Probearbeit durchführen
- Rückmeldung zum Verlauf der Probearbeit an zuständigen Arbeitsvermittler/ zuständige Arbeitsvermittlerin geben
- Probearbeit Flyer220 KB